Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat (Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Schmuck, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente usw.) vor den finanziellen Folgen der Schäden, die durch

 

Feuer
Einbruchdiebstahl
Raub
Vandalismus
Leitungswasser
Sturm (ab Windstärke 8) und
Hagel

 

verursacht werden.

Die Hausratversicherung kann um den Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Eine Reihe von Versicherungsunternehmen versichert darüber hinaus Schäden durch Überschwemmung und Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sowie Lawinen und Schneedruck. Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge.

Einige Schäden, die entweder kaum kalkulierbar oder aber leicht zu vermeiden sind, sind von der Versicherung ausgenommen:

 

Glimmende Zigaretten oder Streichhölzer
Kurzschluss an elektrischen Einrichtungen, der nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion ist
Einfacher Diebstahl (z.B. bei unverschlossenen Türen)
Niederschläge, Grund- und Hochwasser
Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck
Kriegsereignisse.

 

Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Im Falle eines Wohnungswechsels geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, jedoch längstens bis zwei Monate nach Umzugsbeginn. Bei Umzugsbeginn ist der neue Wohnort (mit m²-Fläche der Wohnung) beim Versicherer anzugeben.

Mehr Informationen:

 

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