Die kalten Tage kommen – so sparen Sie Heizkosten

Den Kampf an der Zapfsäule überstehen Autofahrer mittlerweile nur noch mit zusammengebissenen Zähnen und der Faust in der Tasche, aber auch zu Hause schnappt die Kostenfalle zu. Wegen des hohen Rohölpreises ist Heizöl um fast ein Drittel teurer als im vergangenen Sommer. Kräftig steigende Heizkosten sind vorprogrammiert. Überprüfen Sie daher Ihre Heizgewohnheiten zu Hause genauso kritisch wie Ihre ‚Heizgewohnheiten’ auf der Straße.  

 

Die richtige Tagestemperatur:

Auch wenn der Kuschelfaktor für einige etwas zu kurz kommt, bewährte Richtwerte schlagen eine durchschnittliche Tagestemperatur 20 bis 21 Grad vor. Im Bad darf es etwa 1 – 2 Grad wärmer sein, im Schlafzimmer sollten 18 Grad ausreichen. Ist die Wohnung tagsüber die größte Zeit verlassen, sollte die Temperatur nicht mehr als drei Grad abgesenkt werden, da das Aufheizen überdurchschnittlich viel Energie – sprich Geld – kostet.

 

Die richtige Nachttemperatur:

Tag- und Nachttemperaturen sollten für die jeweiligen Wohnbereiche nicht mehr als drei Grad auseinander liegen.
 

Die richtige Temperatur bei Abwesenheit im Herbst und Winter:

Sollten Sie für längere Zeit nicht Zuhause verweilen, drosseln Sie die Temperatur höchstens auf etwa 15 Grad.

 

Weitere Tipps:

Richtig Lüften!  Die Fenster den ganzen Tag gekippt zu lassen, bedeutet einen unnötigen Energieverlust. Mit einer Stoßlüftung sparen Sie hingegen Heizkosten. Lüften Sie mehrmals täglich bei weit geöffnetem Fenster vier bis zehn Minuten lang. Durchzug verstärkt den Effekt.
Beseitigen Sie undichte Stellen. Ungewollte Zugluft finden Sie leicht, wenn Sie an einem windigen Tag mit einer brennenden Kerze Ihre Wohnung durchqueren.
Lassen Sie nachts – falls vorhanden – die Rollläden herunter oder ziehen Sie Vorhänge vors Fenster. Heizungen sollten niemals zugestellt sein, auch Verkleidungen wirken sich ungünstig aus, da die Luft nicht frei zirkulieren und den Raum nicht effektiv durchwärmen kann.
Ihr Vermieter muss ab dem 1. Oktober das erste Mal die Heizungsanlage hochfahren (bis 30. April). Sollte es vorher kälter als 18 Grad werden, muss der Vermieter früher die Heizung starten. Fällt die Heizung aus, muss der Vermieter benachrichtigt werden. So lange sie kalt oder nur lauwarm bleibt, darf die Miete gemindert werden, bei Totalausfall im Winter sogar um 100 Prozent!