Allgemeines
Mit Wirkung ab 01.01.03 wurde als neues Instrument zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die "Ich-AG" bzw. "Familien-AG" in das Arbeitsförderungsrecht aufgenommen. Demnach können Personen, die durch Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, einen sog. Existenzgründerzuschuss erhalten.Während des Bezuges dieser Leistung durch das Arbeitsamt ist dieser Personenkreis dem Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung unterstellt.Weiterhin besteht ein Zugangsrecht zur gesetzlichen Kranken - und Pflegeversicherung sowie zur Unfallversicherung.
Voraussetzungen für die Förderung durch das Arbeitsamt
Arbeitslosigkeit bei Bezug von ALG, Alhi oder UHG wird beendet.Innerhalb eines Jahres darf das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit 25.000 EUR nicht übersteigen.Der Existenzgründer darf keinen Arbeitnehmer beschäftigen. Die Mitarbeit von Familienangehörigen zur Erweiterung der Ich-AG zur Familien-AG ist aber möglich.
Dauer der Förderung durch das Arbeitsamt
Zuschuss als monatliche Pauschale für maximal drei Jahre.
![]() | Erstes Jahr = 600 EUR monatlich
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![]() | Zweites Jahr = 360 EUR monatlich
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![]() | Drittes Jahr = 240 EUR monatlich |
Anspruch auf Existenzgründerzuschuss haben nur Personen, deren gesamtes Arbeitseinkommen nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit voraussichtlich die 25.000 Euro-Grenze in einem Jahr nicht übersteigen wird. Wird dieser Betrag entgegen der Erwartung im Bewilligungsjahr überschritten, so fällt der Existenzgründerzuschuss für die Zukunft weg. Der für die jeweils zurückliegenden zwölf Monate gezahlte Zuschuss muss nicht zurück gezahlt werden, auch wenn das Überschreiten der Höchstgrenze bereits unterjährig eingetreten ist.
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Existenzgründer können freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden und sind dann automatisch versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung.Eine Befreiungsmöglichkeit von der PV ist aber gegeben.Die Versicherung ist ohne Krankengeldanspruch oder mit Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag möglich.
Bemessungsgrundlage Beiträge KV und PV: 1.190 EUR monatlich
Hieraus ergibt sich ein KV-Beitrag bei der BKK-Pfalz ohne Krankengeldanspruch von 144,00 EUR monatlich.
Bei einer Versicherung mit Krankengeldanspruch beträgt der monatliche KV-Beitrag bei der BKK-Pfalz monatlich 155,90 EUR.
Der Pflegeversicherungs-Beitrag beträgt einheitlich 20,24 EUR monatlich.
Gesetzliche Rentenversicherung
Es besteht für die Dauer des Bezugs des Existenzgründerzuschusses Versicherungspflicht zur RV. Das Arbeitsamt meldet dies dem Rentenversicherungsträger, an den zuletzt vor Gründung der Ich-AG Beiträge gezahlt worden sind.
Gesetzliche Unfallversicherung
Wie bei anderen Selbstständigen kann die Versicherung Kraft Satzung der jeweiligen Unfallversicherungsträger sich auch auf Gründer einer Ich-AG erstrecken. Das Arbeitsamt zahlt generell keine Beiträge an die Sozialversicherung. Existenzgründerinnen und Existenzgründer müssen ihre jeweiligen Beiträge selbst entrichten.
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