Der Versicherer muss den Kunden vor Abschluss des Vertrages über seine Rechten und Pflichten und über die sonstigen wichtigen Regelungen des Versicherungsvertrages informieren (Verbraucherinformation). Die Verbraucherinformation muss schriftlich, übersichtlich und verständlich in deutscher Sprache (oder der Muttersprache des Versicherungsnehmers) abgefasst sein.
Der Versicherer muss dem Kunden die Verbraucherinformation entweder bei Antragstellung aushändigen oder spätestens mit der Übersendung des Versicherungsscheins. Zusammen mit der Verbraucherinformation muss der Versicherer dem Kunden bei Antragstellung seine Allgemeinen Versicherungsbedingungen aushändigen. Sind die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt worden, so kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen widersprechen, nachdem er den Versicherungsschein und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten hat. Der Kunde sollte sich alle Unterlagen in Ruhe durchlesen und erst dann den Vertrag unterschreiben.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 53105 Bonn, Oktober 1995