Zum 1. August 2002 wurde das Schadensersatzerecht so geändert, dass nun unentgeltlich beförderte Insassen auch bei unverschuldeten Unfällen geschützt sind. Früher musste für diesen Fall eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen werden, heute übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters eventuelle Schadensersatzansprüche. Dies gilt allerdings nicht für den Fahrer selbst (hier greift nach wie vor die Insassenunfallversicherung).
Auch eine
Berufsunfähigkeits- oder
private Unfallversicherung sind eine gute Möglichkeit, um das Risiko des Fahrers bei unverschuldeten Unfällen ebenfalls abzudecken.
Informieren Sie sich hier über die Beiträge einer Kfz-Haftpflichtversicherung.