Eine als gestohlen gemeldete ec/maestro-Karten schützt nicht völlig vor Missbrauch und kann unter Umständen noch zum bargeldlosen Bezahlen eingesetzt werden, gibt der Bundesverband deutscher Banken (BdB) zu bedenken.
Mit einer gesperrten Karte kann in solchen Geschäften eingekauft werden, die nicht der sogenannten Zentralen Sperrdatei der Banken angeschlossen sind. So kann mit einer gefälschten Unterschrift an der Kasse zu Lasten des Kontoinhabers bezahlt werden, auch wenn der Pin Code unbekannt ist.
Um spätere Ansprüche aus diesem Missbrauch der Karte abzuwehren, rät derBankenverband zur regelmäßigen Kontrolle der Kontoauszüge.Offensichtlich nicht selbst verursachte Lastschriften sollten durchEinspruch bei der Bank sofort rückgängig gemacht werden. Darüber hinaussollte eine gestohlene ec/maestro-Karte sofort gesperrt und der Polizeiangezeigt werden. Nur so können spätere Ansprüche von Unternehmen oder Inkassofirmen abgewehrt werden.