Fahrzeug-/Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs einschließlich der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile entstehen. Nicht alle Fahrzeug- und Zubehörteile gelten ohne weiteres als mitversichert. Gegen Zuschlag zu versichernde Teile müssen im einzelnen angegeben werden. Welche Teile nicht versicherbar sind ergibt sich aus der "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile", die Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist.

 

Man unterscheidet zwei Arten der Fahrzeugversicherung: Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko).

 

In der Fahrzeugversicherung ist neben der Variante mit dem vollständigen Schadenersatz auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schadenfall möglich. Dies bringt deutlich geringere Prämien für die Versicherungsleistung. Möglich ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko sowie ein Selbstbehalt von 150, 325, 500 oder 1.000 Euro in der Vollkasko.

Deutliche Einsparungen lassen sich unter Umständen bei zunehmendem Fahrzeugalter durch den Wechsel von Voll- zu Teilkasko erzielen. Als Faustregel kann ein Fahrzeugalter von zwei bis drei Jahren angesetzt werden, für das sich eine Vollkasko lohnt. Der Vollkaskoschutz kann aber auch bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt und einer höheren Typklasse in der Teilkasko die günstigere Alternative sein: Also vorher nachrechnen!