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Fehlermeldung:
Unter KFZ-Versicherung ist im weiten Sinne bei Versicherungsunternehmen natürlich alles gemeint, was unter die Sparte Autoversicherung fällt. Das schließt auch die Teilkasko und die Vollkasko mit ein. Verbraucher jedoch meinen in der Regel die KFZ-Haftpflichtversicherung. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Ohne eine Haftpflichtversicherung darf das Auto nicht am Straßenverkehr teilnehmen, es darf nicht einmal umgeparkt werden ohne Haftpflichtversicherung. Die KFZ-Versicherung in der Sparte Haftpflicht unterscheidet sich natürlich im Preis-Leistungsverhältnis genau wie alle anderen Versicherungssparten auch von Anbieter zu Anbieter. Viele Gesellschaften erscheinen auf den ersten Blick etwas teurer, bieten aber großzügige Rabatte und einen erstklassigen Service. Verbraucher sollten vor dem Abschluss einer KFZ-Versicherung also mehrere Angebote gründlich prüfen.
Kunden, die sehr zufrieden sind mit ihrer KFZ-Versicherung, werden ganz sicher nicht auf die Idee kommen, zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Doch sollte dieser Wunsch bestehen, so ist das natürlich grundsätzlich möglich. Zunächst einmal gilt der Stichtag 30. November. Wer einen Wechsel durchführen möchte, muss seine KFZ-Versicherung zu diesem Stichtag gekündigt haben und kann dann ab dem 1. Dezember als Versicherungsnehmer einer anderen Gesellschaft am Straßenverkehr teilnehmen. Aber hier gilt es natürlich, dass die entsprechenden Fristen beachtet werden. Wer seine KFZ-Versicherung kündigt, sollte sichergehen, dass der Folgevertrag mit der neuen Gesellschaft einen nahtlosen Übergang ermöglicht. Versicherungsnehmer sollten außerdem wissen, dass die KFZ-Versicherung nur eine Haftpflicht darstellt, das heißt: im Schadensfall kommt sie für Fremdschäden auf, was sowohl Sachschäden als auch Personenschäden beinhaltet. Für die eigenen Schäden kommt sie nicht auf. Wer hier sichergehen möchte, auch den eigenen Schaden ersetzt zu bekommen, sollte zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen.