Kinderbetreuungskosten seit 2006 besser von der Steuer absetzbar

Im März diesen Jahres hat der Bundestag das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht unter anderem eine bessere Berücksichtigung von Handwerkerrechnungen und Kinderbetreuungskosten bei der Steuererklärung.

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 können nun Kosten für die Kinderbetreuung ab dem ersten Euro für jedes Kind zwischen 0 und 14 Jahren zu zwei Drittel bis maximal 4.000 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Die Form der Kinderbetreuung ist hierbei den Eltern selbst überlassen. Kosten für Kindergarten oder Tagesmutter können gleichberechtigt als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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