Kindergeld ja oder nein ...

... diese Frage stellt sich vor allem für Eltern mit Kindern, die älter als 18 Jahre sind. Grund: Während bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres immer Kindergeld bezahlt wird, hängt die Zahlung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr von weiteren Voraussetzungen ab. Doch Vorsicht: häufig lehnen die zuständigen Behörden zu Unrecht das beantragte Kindergeld für die über 18 Jahre alten Kinder ab. Dies belegen eindrucksvoll die nachfolgend zitierten Urteile der zuständigen Finanzgerichte.Bei der Gewährung von Kindergeld für Kinder über 18 Jahre sind hauptsächlich drei unterschiedliche Szenarios wichtig:

 

1. Kinder in der Berufsausbildung bzw. unmittelbar vor der Berufsausbildung
Für Kinder in der Berufsausbildung bzw. unmittelbar vor einer Berufsausbildung wird Kindergeld bis maximal zum 27. Geburtstag bezahlt. Dabei sind folgende Fälle abgedeckt:

 

der Zeitraum der eigentlichen Berufsausbildung (z.B. Lehre, Erststudium) einschl. des Besuches allgemeinbildender Schulen (z.B. weiterführender Handelsschulen, Gymnasium)
die Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. beim Wechsel zwischen Gymnasium und Studium oder Berufsausbildung)
Zeiträume, in denen die eigentliche Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann

 

 

2. Kinder, die ein freiwilliges sozialen oder ökologischen Jahr ableisten


Für diesen Zeitraum wird ebenfalls Kindergeld bezahlt, maximal bis zum 27. Geburtstag des Kindes.

 

3. Kinder, die arbeitslos sind


Für arbeitslose Kinder, die der deutschen Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, wird ebenfalls Kindergeld bezahlt, allerdings maximal bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie 21 Jahre alt geworden sind.

 

Quelle: TK-Software