Grundsätzlich gilt, dass private Krankenversicherungen die Kosten für alle vom Arzt verschriebenen Medikamente im tariflichen Rahmen übernehmen. Dazu gehören schulmedizinische wie oft auch homöopathische Mittel, sowie die sogenannten Bagatellarzneimittel (z.B. Kopfschmerztabletten). Voraussetzung ist wie gesagt, dass die Medikamente verschrieben wurden (Sie brauchen unbedingt ein ärztliches Rezept zur Abrechnung).
Oft übernehmen die privaten Krankenkassen auch Kosten für Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Sehhilfen), sofern diese notwendig und vom Arzt verschrieben sind.