Fristlose Kündigung bei eigenmächtiger Passwort-Änderung

Computer sind in der heutigen Arbeitswelt Dreh- und Angelpunkt fast jeden Unternehmens. Als "Herzstück" der betrieblichen Organisation dürfen diese daher nicht von Arbeitnehmern eigenmächtig manipuliert werden. Wer beispielsweise ein Passwort ändert, damit der Chef keinen Zugang mehr zu wichtigen Daten des Unternehmens hat, riskiert seinen Job.

Der konkrete Fall: Ein leitender Mitarbeiter verdächtigte seinen Chef der Unterschlagung und Steuerhinterziehung. Er änderte heimlich das Passwort, so dass sein Chef keinen Zugang mehr zu den relevanten Daten des Unternehmens hatte. Er weigerte sich strikt, das neue Passwort herauszugeben. Sein beherztes Eingreifen brachte ihm prompt die fristlose Kündigung. Seine spätere Klage wurde abgewiesen. Die Richter waren der Ansicht, dass der Kläger durch seine eigenmächtige Änderung des Passwortes den Betrieb massiv beeinträchtigt und Vermögensschäden und andere geschäftliche Nachteile bewusst in Kauf genommen habe (LAG Frankfurt, AZ: 13 Sa 1268/01).