Gehen Sie bei einer Kündigung - zum Beispiel eines Abos - lieber auf Nummer sicher. Im Regelfall sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform vor. Eine Kündigung per eMail oder am Telefon ist dann unter Umständen nicht wirksam.
Das Problem liegt in der Nachweisbarkeit, denn Sie müssen den Zugang der eMail beweisen können. Im Streitfall wäre auch eine Kopie der eMail auf Ihrer Festplatte kein Beweis.
Eine Kündigung sollten Sie deshalb grundsätzlich immer schriftlich, möglichst als Einschreiben oder besser noch als Einschreiben mit Rückschein aussprechen. Nur dann können Sie eine Vertragsbeendigung unwiderruflich nachweisen.