Lebensversicherung und Steuern bei Immobilienfinanzierungen

Beiträge zu Lebensversicherungen können grundsätzlich im Rahmen der steuerlichen Grenzen als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Leistungen aus der Lebensversicherung incl. der Überschussanteile sind unter den gleichen Voraussetzungen von der Kapitalertragsteuer befreit. Die Erträge aus der Lebensversicherung fließen Ihnen also grundsätzlich unvermindert ohne steuerliche Abzüge zu.

 

Um diese Vorteile nicht zu verlieren, ist bei Darlehen für Finanzierungen von (teilweise) vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten folgendes zu beachten:

 

Die Darlehenssumme darf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht übersteigen. Einmalige Finanzierungskosten wie Disagio können jedoch weiterhin steuerunschädlich miteinbezogen werden.
Mit dem Darlehen dürfen unmittelbar und ausschließlich nur die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten finanziert werden
Die abgetretenen Ansprüche aus der Lebensversicherung müssen den zu finanzierenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entsprechen.

 

 

Quelle: Münchener Verein Versicherungsgruppe