Über 4 Mio. Menschen in Deutschland sind zur Zeit arbeitslos. Da drei Viertel aller Haushalte mindestens eine Lebensversicherung haben, fragen sich viele Arbeitslose, ob eine Kündigung nun notwendig wird. Die Experten raten: "Erst alle Alternativen prüfen, denn eine Kündigung ist die schlechteste Lösung. Der Rückkauf ist mit Verlusten verbunden, außerdem gehen Versicherungsschutz und Überschussbeteiligung verloren." Die wichtigsten Überbrückungsmöglichkeiten mit Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes sind:
Versicherungssumme reduzieren:
Die Belastung durch Beiträge verringert sich.
Laufzeiten ändern:
Eine Verlängerung führt zu niedrigeren Beiträgen (bei gleicher Versicherungssumme).
Beiträge freistellen:
Der Vertrag wird mit verminderter Versicherungssumme bis zum Ende ohne weitere Beitragszahlungen fortgeführt.
Beiträge teilweise stunden:
Versicherungsschutz läuft weiter, Beiträge werden zu 70% bis 90% ausgesetzt (bis zwei Jahre ohne Gesundheitsprüfung). Fehlende Beiträge werden aus den bereits angesammelten Überschüssen beglichen.
Vollstundung der Beiträge:
Die gestundeten Beiträge müssen später mit Zinsen nachgezahlt werden. Besonderheit: Bei nachgewiesener Arbeitslosigkeit zinslose Stundung bis zu sechs Monaten.
Überschüsse verrechnen:
Laufende Beiträge werden aus den bereits angesammelten Überschüssen beglichen.
Quelle: AXA