... bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet.
Ausnahmen: Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mitEntwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen,wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören. Auch hier gilt eine Zuzahlung von 10 % des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Medikamentes.
... bei Sterbegeld und Entbindungsgeld
Beides wird aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen.
... bei einer Sterilisation
Sofern eine Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient, muss diese Leistung künftig vom Versicherten selbst finanziert werden.
Ausnahme: Wenn eine Sterilisation medizinisch notwendig ist, werden diese Kosten auch weiterhin von der Krankenkasse übernommen.
... bei einer künstlichen Befruchtung
Reduzierung von vier auf drei Versuche, die von der Krankenkasse zu jeweils 50% bezahlt werden. Die Altersbegrenzung für Frauen liegt zwischen 25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre.
... bei Sehhilfen und Brillen
Grundsätzlich werden sich die Krankenkassen an Brillengläsern nicht mehr beteiligen.
Ausnahme: Ein Leistungsanspruch besteht auch weiterhin für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträchtigteMenschen.
... bei Fahrkosten
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.
Ausnahme: Wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen. Auch bei genehmigten Fahrkosten müssen 10%, aber höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro pro Fahrt zugezahlt werden.
... bei Mutterschaftsgeld/ Empfängnisverhütung/ Schwangerschaftsabbruch und Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Sämtliche Leistungen werden über Steuereinnahmen finanziert. Für den Versicherten ändert sich nichts, da diese Leistungen auch weiterhin über die Krankenkasse abgerechnet werden. Da es sich um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden diese aus Steuermitteln finanziert. Zu diesem Zweck wird beispielsweise die Tabaksteuer erhöht.
. . . bei Zahnersatz
Bis Ende 2004 ändert sich nichts. Brücken, Kronen und Co. werden ab 2005 aus dem Leistungskatalog gestrichen. Zahnersatz wird dann als obligatorischeSatzungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Versicherte zahlen für die Absicherung des Zahnersatzes einen eigenen monatlichen Beitrag.Die Versicherten können sich auch entscheiden, den Zahnersatz privat zu versichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der monatliche Beitrag für den Zahnersatz unter 10 Euro liegen, mitversicherte Familienangehörige zahlenkeinen eigenen Beitrag.
. . . beim Krankengeld
Das Krankentagegeld bleibt Leistung der Krankenkasse. Ab 2006 wird von den Versicherten ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoeinkommens erhoben.
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