Bald ist es wieder so weit, die Mietnebenkosten-Abrechnung flattert ins Haus. In Anbetracht der gestiegenen Energiekosten, wird manch einem flau bei dem Gedanken an eine drohende saftige Nachzahlung. Und das leider zu recht – die so genannte ’zweite Miete’ verteuert die Wohnkosten in Deutschland dramatisch.
Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass die Nebenkosten inzwischen 25 bis 30 Prozent der Bruttowarmmiete ausmachen - Tendenz steigend. Und noch schlimmer: Der Verband geht davon aus, dass jede zweite Nebenkosten-Abrechnung falsch ist. Es lohnt sich also, die Angaben zu prüfen.
Das darf der Vermieter berechnen (zulässige ’kalte’ Nebenkosten)
![]() | Abwasser
|
![]() | Antenne/Kabelanschluss
|
![]() | Beleuchtung
|
![]() | Eichkosten
|
![]() | Fahrstuhl
|
![]() | Gartenpflege
|
![]() | Grundsteuer
|
![]() | Hausmeister
|
![]() | Hausreinigung
|
![]() | Müllabfuhr
|
![]() | Sach- und Haftpflichtversicherung
|
![]() | Schornsteinreinigung
|
![]() | Sonstiges wie Sauna oder Schwimmbad
|
![]() | Straßenreinigung
|
![]() | Ungezieferbekämpfung
|
![]() | Versicherungen gegen Elementarschäden
|
![]() | Wascheinrichtung
|
![]() | Wasser |
Das darf der Vermieter nicht berechnen
![]() | Bankgebühren
|
![]() | Beiträge des Vermieters für Grundeigentümervereine
|
![]() | Mietausfallversicherung
|
![]() | Miete für einen Gas-Tank
|
![]() | Portokosten
|
![]() | Reparaturkosten/Wartungsarbeiten
|
![]() | Reparaturkostenversicherung
|
![]() | Verwaltungskosten
|
![]() | Wach- und Schließgesellschaft
|
![]() | Wartungskosten für die Gegensprechanlage
|
![]() | Zinsabschlagsteuern auf Instandhaltungsrücklagen
|
![]() | Zinsen für Heizölkauf-Kredite
|
![]() | Rechtsschutzversicherung |
Die Auflistung aller Kosten muss nachvollziehbar und übersichtlich sein. Zudem muss sie folgende Daten enthalten:
![]() | Abrechnungszeitraum
|
![]() | Berechnung des Kostenanteils für den einzelnen Mieter
|
![]() | Verrechnung mit den Vorauszahlungen
|
![]() | Verteilerschlüssel nach Wohnungsgröße oder Anzahl der Bewohner
|
![]() | Zusammenstellung der Gesamtkosten |
Tipps
![]() | Die Mieter haben das Recht, die Nebenkosten eigenständig anzupassen, zum Beispiel wenn diese im Vorjahr gesunken sind. Allerdings muss der Vermieter darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
|
![]() | Nebenkosten für leerstehende Wohnungen dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Ein sofortiger (schriftlicher) Einwand ist angebracht.
|
![]() | Haben Mieter die Betriebskostenabrechnung akzeptiert, sind nach gängiger Rechtsprechung keine nachträglichen Änderungen seitens des Vermieters mehr möglich. Wurden Kosten vergessen oder gibt es einfach nur einen Rechenfehler, kann die Aufstellung im Nachhinein nicht korrigiert werden. |
11/05