Neue Online-Datenbank für Steuerzahler

 

Was tun, wenn man mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist? Man erhebt Einspruch beim Fiskus. Wer sich dabei auf ein entsprechendes Verfahren des Bundesfinanzhofs (BFH) beruft, steht nicht allein dar mit seiner Beschwerde. Der BFH hat nun einen Internetservice zur Verfügung gestellt, der das Auffinden anhängiger Steuerverfahren problemlos möglich machen soll.

Wer Ergebnisse für seinen speziellen Steuerfall auffinden möchte, muss nicht erst alle aktuellen Verfahren durchsuchen, sondern lässt die Datenbank per Suchwort (unter „Text“) das Gewünschte finden. Mit der Berufung auf ein anhängiges BFH-Verfahren lässt sich beim Einspruch zumindest erst mal etwas Zeit herausspielen: Solange nämlich ein Verfahren läuft, lässt der Fiskus den eigenen Fall ruhen.

Sinn der Datenbank ist die Unterstützung der Steuerpflichtigen, und das zum Nulltarif. Ohne Kostenrisiko können die Nutzer von den Prozessen anderer Steuerzahler profitieren. Die aktuellen Verfahren können Sie unter www.bundesfinanzhof.de einsehen.