Eine beliebte Methode des Steuersparens sind Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen, egal ob die Ehefrau oder aber die studierenden Kinder beschäftigt werden. Wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, können Sie wählen, ob Sie die Lohnsteuer pauschal mit 20 % erheben oder nach der Lohnsteuerkarte.
Falls Sie die Lohnsteuer-Pauschalierung wählen, besteht die Steuerersparnis aus der Differenz des pauschalen Lohnsteuersatzes und Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz bei der Einkommensteuer. Bei der Versteuerung per Lohnsteuerkarte steht Ihnen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von ca. 1.000 Euro jährlich zu. In beiden Fällen mindern die Lohnkosten aber die Bemessungsgrundlage für die Gewerbeertragsteuer.
Welche Variante - die Pauschalierung oder Lohnsteuerkarte - für Sie günstiger ist, hängt von Ihren persönlichen und betrieblichen Verhältnissen ab.
Die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte stellen an die Anerkennung von Arbeitsverträgen unter nahen Angehörigen strenge Anforderungen.
Quelle: Lexware