Pensionsfonds

Mit der Rentenreform wurde auch der Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge zugelassen. Eine Besonderheit des Pensionsfonds ist die geringe Einschränkung bei der Wahl der Geldanlagen. Die Nutzung der Kapitalmärkte unter Einsatz von Risikokapital ermöglichen hohe Erträge.

Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber eingezahlt. Für die Beschäftigten besteht die Möglichkeit, sich hierbei durch Entgeltumwandlung zu beteiligen.

Steuern sparen und staatliche Förderung

  • Steuerfreie Beiträge gemäß §3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz (EstG): Die Beitragszahlungen in einen Pensionsfonds können bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2002: 2160 Euro) lohnsteuerfrei eingezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Beiträge im Rahmen des ersten Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers gezahlt werden. Außerdem sind diese Beiträge bis 2008 sozialabgabenfrei.
  • Förderung der Privatvorsorge nach §10 a EStG: Wenn die Beiträge in einen Pensionsfonds aus individuell versteuerten Einkommen geleistet werden, kann die Riester-Förderung beantragt werden.

Der Pensionsfonds muss die Versorgungsberechtigten schriftlich darüber informieren, ob und wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt.

Sicherheit durch Aufsicht
Ein Pensionsfonds untersteht wegen des höheren Anlagerisikos der Aufsicht und der Anlageregulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zusätzlich muss der Arbeitgeber für den Fall der Insolvenz Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein sein.

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