Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge ein, wobei die Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich daran durch eigene Aufwendungen aus ihrem Arbeitsentgelt zu beteiligen. Die Pensionskasse baut aus den Beiträgen und den erwirtschafteten Erträgen einen Kapitalstock auf, aus dem die späteren Leistungen finanziert werden. Die Pensionskasse ist eine Altersvorsorgeeinrichtung, die speziell für Arbeitnehmer eingerichtet wird. Sie legt Ihre Beiträge ertragreich an, arbeitet mit sehr geringem Verwaltungsaufwand und gibt die erwirtschafteten Gewinne nahezu vollständig an die Arbeitnehmer weiter.
Wichtig für Arbeitgeber
Der Durchführungsweg Pensionskasse ist in jedem Unternehmen möglich.
Wichtig für Arbeitnehmer
Die Pensionskasse ist für fast alle Mitarbeiter eine geeignete Lösung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Ältere Mitarbeiter und Führungskräfte sollten eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen, da die Versorgungshöhen der Pensionskasse begrenzt sind.
Finanzierung der Versorgung
Es werden laufende Beiträge oder ein Einmalbeitrag vom Arbeitgeber mit und ohne Beteiligung der Arbeitnehmer gezahlt.
Entgeltumwandlung
Eine Finanzierung über die Entgeltumwandlung ist möglich. Der Arbeitnehmer zahlt aus seinem unversteuerten Einkommen über den Arbeitgeber in die Pensionskasse ein.
Steuern in der Ansparphase
Es können bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (ca. 2.160 Euro) jährlich steuerfrei in die Pensionskasse eingezahlt werden. Darüber hinausgehende Beiträge werden mit dem individuellen Steuersatz belastet.
Steuern in der Leistungsphase
Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, die besteuert wird.
Anspruch auf Leistungen
Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch.
Handhabung beim Ausscheiden von Mitarbeitern
1. Werden die Beiträge in die Pensionskasse durch den Arbeitgeber finanziert, besteht ein Anspruch unter folgenden Voraussetzungen:
Wenn der Arbeitnehmer mind. 30 Jahre alt ist und die Versorgung schon mind. 5 Jahre besteht, hat er einen Anspruch erworben. Die Höhe der Anwartschaften berechnet sich aus dem Verhältnis von zurückgelegten Dienstjahren zu der maximalen Betriebszugehörigkeit beim vereinbarten Rentenbeginn.
2. Wird die Pensionskasse vom Arbeitnehmer bezahlt, so erwirbt er immer die beim Ausscheiden erreichte Anwartschaft.
Verwaltung beim Arbeitgeber
Der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber ist bei der Kooperation mit einem Versicherungsunternehmen in den meisten Fällen sehr gering. Bei der Einrichtung einer betrieblichen Pensionskasse ist der Verwaltungsaufwand sehr hoch, da die Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsunternehmen einzuhalten sind.
Sicherheit im Insolvenzfall
Es müssen keine Beiträge in den Pensionssicherungsverein (PSV) gezahlt werden. Beleihung, Abtretung oder Verpfändung sind daher in keinem Fall möglich.
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