Fragen & Antworten zur Praxisgebühr

Muss die Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch gezahlt werden?

An wen kann der Hausarzt zuzahlungsfrei überweisen?

Kann ein Psychotherapeut zuzahlungsfrei zum Haus- oder Facharzt überweisen?

Welche Untersuchungen bleiben zuzahlungsfrei?

Gilt die Praxisgebühr auch für Notfälle?

Wird die Praxisgebühr auch fällig, wenn der Arzt nur ein Rezept ausstellt?

Muss man nach einem Arbeitsunfall eine Praxisgebühr zahlen?

Was passiert, wenn sich eine Behandlung bis ins nächste Quartal zieht?

Muss man bei jedem Zahnarztbesuch 10 Euro Praxisgebühr zahlen?

Wann ersetzt die Quittung über die gezahlte Praxisgebühr eine Überweisung?

Wie kann man bei den Praxisgebühren eine Ermäßigung bekommen?

Muss die Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch gezahlt werden?

Die Praxisgebühr fällt nur ein mal pro Quartal an. Wenn Sie dann mit einer Überweisung zu weiteren Ärzten gehen, brauchen Sie die Praxisgebühr nicht noch einmal zu bezahlen.

Auch bei einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus wird die Praxisgebühr von 10 Euro fällig. Es sei denn, Sie haben eine Überweisung.

Beim Zahnarzt müssen Sie eine separate Praxisgebühr bezahlen, sofern es sich nicht um eine Vorsorgeuntersuchung handelt. 

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An wen kann der Hausarzt zuzahlungsfrei überweisen?

Der Hausarzt kann grundsätzlich an alle Fachärzte ( zum Beispiel Gynäkologe oder Augenarzt) zuzahlungsfrei überweisen.

Jeder Facharzt kann dann seinerseits zur Weiterbehandlung an einen anderen Facharzt überweisen. Überweisungen zu Ärzten desselben medizinischen Fachgebiets sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Wenn Sie also bei einem anderen Facharzt eine zweite Meinung einholen möchten, müssen Sie in der Regel auch ein zweites Mal die Praxisgebühr zahlen, da zwei verschiedene Vertragsärzte konsultiert werden.  

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Kann ein Psychotherapeut zuzahlungsfrei zum Haus- oder Facharzt überweisen?

Entscheidend hierbei ist, ob der Psychotherapeut ein Vertragsarzt ist, dann kann er auch zuzahlungsfrei zu einem anderen Fach- oder Hausarzt überweisen.

Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugend-Psychotherapeuten hingegen dürfen nicht zu einem anderen Arzt überweisen. So genannte Nicht-ärztliche Psychotherapeuten können jedoch beim Erstbesuch eine Quittung über die entrichtete Praxisgebühr von 10 Euro ausstellen. Diese Quittung tritt dann an die Stelle der Überweisung, so dass bei einem nächsten Arztbesuch im selben Quartal gegen Vorlage der Quittung keine erneute Praxisgebühr gezahlt werden muss. 

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Welche Untersuchungen bleiben zuzahlungsfrei?

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit, auch von der Praxisgebühr. Außerdem sind Vorsorge- und Früherkennungs-Maßnahmen von der Praxisgebühr ausgenommen.

Hierzu gehören:

  • Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft.
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen: ab dem 20. Lebensjahr Genitaluntersuchungen, ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich Brust- und Haut- sowie ab dem 45. Lebensjahr zusätzlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung.
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Männer: ab 45 Jahre Untersuchungen des Dickdarms, der Prostata, des äußeren Genitals und der Haut, Darmspiegelung ab dem 56. Lebensjahr.
  • Gesundheits-Check ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre. Schwerpunkte sind die Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
  • Schutzimpfungen, insbesondere gegen Kinderlähmung, Diphtherie, Tetanus, Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten, Influenza, Hirnhauterreger (keine Reiseprophylaxe).
  • Jährlich zwei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. 

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Gilt die Praxisgebühr auch für Notfälle?

Ob die Praxisgebühr in einem Notfall greift, hängt von der konkreten Situation ab. Für einen Notfall kann natürlich keine Überweisung vorliegen.

Die Rettungsdienste unterscheiden zwischen lebensbedrohlichen Zuständen sowie planbaren und nicht planbaren Notfällen. Wer in einer lebensbedrohlichen Situation Notarzt oder Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 ruft, zahlt keine Praxisgebühr.

Die Praxisgebühr wird fällig für nicht geplante Notfallversorgungen durch einen Vertragsarzt oder durch einen organisierten Notfalldienst. Dagegen ist die vom Vertragsarzt geplante Notfallversorgung von der Praxisgebühr befreit (Zum Beispiel Verbandwechsel am Wochenende). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in jedem Fall von Zuzahlungen befreit. 

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Wird die Praxisgebühr auch fällig, wenn der Arzt nur ein Rezept ausstellt?

Generell wird die Praxisgebühr von 10 Euro fällig, sobald eine ärztliche Leistung des Haus- oder Facharztes in Anspruch genommen wird. Als ärztliche Leistung gelten bereits eine telefonische Auskunft, das Ausstellen eines Rezeptes oder die Blutabnahme.

Ausnahme: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. 

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Muss man nach einem Arbeitsunfall eine Praxisgebühr zahlen?

Wenn eine gesetzliche Unfallversicherung besteht, welche die Kosten für eine Heilbehandlung und Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit übernimmt, muss keine Praxisgebühr bezahlt werden.

Ebenso fallen dann Zuzahlungen für Arzneimittel und Heilmittel weg, sofern die Verordnung zur Behandlung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ausgestellt wurde. 

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Was passiert, wenn sich eine Behandlung bis ins nächste Quartal zieht?

Die Praxisgebühr wird ganz normal für das neue Quartal fällig. Die Praxisgebühr deckt zwar beliebig viele Behandlungen ab, allerdings nur innerhalb eines Quartals.

Grundsätzlich gelten Überweisungen nur für das Quartal ihrer Ausstellung. Nur in Ausnahmefällen sind Überweisungen, die unmittelbar vor Quartalsende ausgestellt wurden, auch über das Quartalsende hinaus gültig – zum Beispiel bei Laboruntersuchungen. Laborärzte dürfen keine erneute Praxisgebühr erheben, wenn kurz vor Quartalsende Probe entnommen wird, die das Labor erst im darauf folgenden Quartal analysieren kann. 

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Muss man bei jedem Zahnarztbesuch 10 Euro Praxisgebühr zahlen?

Gesetzlich Versicherte zahlen für den ersten Zahnarztbesuch im Quartal eine Praxisgebühr von 10 Euro. Für zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr wird keine Praxisgebühr erhoben.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind auch beim Zahnarzt von Zuzahlungen und Praxisgebühren befreit. 

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Wann ersetzt die Quittung über die gezahlte Praxisgebühr eine Überweisung?

Wenn keine Überweisung ausgestellt werden kann, gilt die Quittung als Beleg einer bereits gezahlten Praxisgebühr, so dass keine erneute Zahlung einer Praxisgebühr erfolgen muss.

Überweisungen können nicht ausgestellt werden von psychologischen Psychotherapeuten und von Kinder- und Jugend-Psychotherapeuten, bei einer Behandlung im Notfall, bei einer Behandlung im organisierten Notdienst oder bei einer ambulanten Behandlung durch ein Krankenhaus. In diesen Fällen ersetzt die Quittung eine Überweisung. 

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Wie kann man bei der Praxisgebühr eine Ermäßigung bekommen?

Nutzen Sie die Bonusprogramme Ihrer Krankenkassen! Diese müssen ihren Versicherten ab 2004 eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Dazu können die Kassen mit den Hausärzten entsprechende Verträge abschließen.

Wenn Sie als Versicherter daran teilnehmen wollen, dann verpflichten Sie sich gegenüber Ihrer Krankenkasse, zuerst immer einen bestimmten Hausarzt aufzusuchen. Im Gegenzug können Sie von Ihrer Krankenkasse eine Ermäßigung bei den Praxisgebühren oder einen anderen Bonus bekommen. Dasselbe gilt für die Teilnahme an Chroniker-Programmen oder für die regelmäßige Teilnahme an Früherkennungs-Untersuchungen: Ihre Krankenkasse kann Ihnen dafür beispielsweise eine Ermäßigung bei den Praxisgebühren oder Sachpreise gewähren. 

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