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Die private Haftpflicht – Absicherung in allen privaten Belangen

Selbstverständlich bewegen Sie sich mit angemessener Vorsicht durch Ihr Leben - und doch kann es schnell zu einem Schaden kommen. Die meisten Personen- und Sachschäden in dem Bereich, der die private Haftpflicht berührt entstehen nicht, weil der Verursacher in böswilliger Absicht handelt, sondern versehentlich. Doch auch wenn der Schaden versehentlich entstanden ist, der Gesetzgeber hat hierfür eine eindeutige Regelung getroffen: wer einen Schaden verursacht, muss hierfür in vollem Umfang finanziell haften – Versehen hin oder her. Grundsätzlich also liegt die Verantwortung beim Schadensverursacher. Haben Sie sich versehentlich auf die Brille Ihres Arbeitskollegen gesetzt die auf dem Schreibtisch lag, weil Sie im Gespräch versunken einfach mal Platz genommen haben, dann ist dieser Schaden sicher auch noch aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die meisten Schäden im Bereich private Haftpflicht jedoch bedeuten ungleich höhere Entschädigungssummen – und Sie haften dafür als Verursacher in vollem Umfang.

Ohne Private Haftpflichtversicherung kann Sie ein kleines Versehen finanziell ruinieren

Die Versicherungsstatistiken sprechen eine sehr deutliche Sprache. Brandlöcher im Perserteppich oder auf dem nagelneuen Designersofa des Gastgebers, ein umgestoßenes Regal im Supermarkt, ein Blumentopf, der durch einen Windstoß vom Fensterbrett geweht wurde und einen Passanten verletzt hat – die private Haftpflicht könnte allein durch ihre Statistiken der Schadensfälle belegen, dass es praktisch nichts gibt, was nicht versehentlich passieren könnte. Der typischste Fall ist übrigens ein Umzug und der Transport der Möbel durch ein neu angelegtes Treppenhaus – und Schäden, die dadurch entstehen können. Solche Schäden können in die Tausende gehen und dafür müssen Sie geradestehen. Die private Haftpflichtversicherung kommt für sämtliche Schäden auf, die Sie als Privatperson versehentlich verursacht haben, sei es nun die ruinierte Brille Ihres Arbeitskollegen, der hohe Personenschaden durch einen herunter gefallenen Blumentopf oder der Schaden im Treppenhaus Ihres Vermieters. Sie kostet nur ein paar Euro im Jahr und schenkt Ihnen während der gesamten Vertragsdauer eine finanzielle Sicherheit, die Sie ruhig schlafen lässt – auch wenn ein hoher Schaden entstanden ist, den Sie verantworten müssen.