Kinder als Radfahrer

Wichtige Verhaltensregeln für Radfahrer

 

Viele Kinder bekommen schon mit 3 oder 4 Jahren ein Fahrrad, haben große Freude daran und können bereits nach kurzer Zeit recht geschickt damit umgehen. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass Kinder mit dem Fahrrad auch am Straßenverkehr teilnehmen sollten. Deshalb hat der Gesetzgeber eine besondere Regelung für junge Radfahrer erlassen:

 

Danach müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren, wenn es keine Radwege gibt. An Einmündungen und Kreuzungen müssen die Kinder dann auf jeden Fall absteigen und zu Fuß über die Straße gehen.

 

Neben der technischen Fertigkeit, ein Fahrrad gut zu bewegen, werden vom Radfahrer auch intensive Regelkenntnisse und eine gewisse Verkehrserfahrung erwartet. Verkehrspädagogen raten daher, dass Kinder frühestens nach bestandener Radfahrprüfung im 4. Schuljahr alleine mit dem Fahrrad unterwegs sein sollten.

 

Eine Grundvoraussetzung für die sichere Verkehrsteilnahme als Radfahrer ist der ordnungsgemäße Zustand des Fahrrades. Cross-Räder, BMX-Räder und auch manche Mountainbikes sind modische Spielgeräte, aber nichts für den Straßenverkehr. Das sichere Fahrrad:

 

sollte der Größe Ihres Kindes entsprechen,
muss zwei gute Bremsen haben,
sollte mit Lichtreflektoren sowie Klingel ausgerüstet sein.

 

 

Zum Schutz vor Kopfverletzungen ist es wichtig, dass die Kinder einen Fahrradhelm tragen, der Stirn und Hinterkopf bedeckt. Prüfen Sie notfalls täglich und am besten gemeinsam mit Ihrem Kind, ob noch alles in Ordnung ist.

 

Grundsätzlich empfiehlt es sich, vorhandene Radwege oder Fahrradstreifen zu benutzen. Allerdings ist Vorsicht an Grundstückszufahrten geboten. Kraftfahrer, die hier ein- und ausfahren, denken oft nicht an Radfahrer. An solchen Stellen ist es sinnvoll, die Fahrt zu verlangsamen und sich zu vergewissern, dass kein Fahrzeug den Radweg kreuzt.

 

Üben Sie mit Ihrem Kind, den Radweg immer in der vorgeschriebenen Richtung zu befahren. Das Radfahren auf der falschen Seite führt vor allem an Kreuzungen und Einmündungen zu oft schweren Unfällen.

 

Wenn es keine gesonderten Wege für Fahrräder gibt, soll der Radfahrer den rechten Fahrbahnrand benutzen. Das Ausweichen auf den Gehweg ist in diesem Fall nur vermeintlich sicherer, denn (wie fast immer im Verkehr) gilt auch hier: Sichtbarkeit ist Sicherheit.

 

Beim Fahren auf der Fahrbahn muss Ihr Kind lernen, nie so nah an parkenden Autos vorbeizufahren, dass es gegen eine plötzlich aufgerissene Tür prallen könnte. Falls eine solche, kritische Situation doch mal passiert: Klingeln, laut schreien und bremsen.

 

Die Fahrlinie am rechten Fahrbahnrand mit gewissem Abstand zu den Parkenden sollte auch dann beibehalten werden, wenn einige Parkplätze nicht belegt sind, so dass Ihr Kind immer im Sichtfeld der Kraftfahrer bleibt. Damit nicht zu nah überholt wird, empfiehlt es sich, eine Abstandkelle am Gepäckträger des Rades zu montieren.

 

Die größten Gefahren für radfahrende Kinder gibt es an Kreuzungen und Einmündungen. Vor allem Lkw und Busse sind hier ein Problem. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass es sich nie neben einem Lkw aufstellt, sondern immer dahinter bleibt. Ansonsten ist es sicherer, sich so neben wartende Pkw zu stellen, dass diese den Radfahrer auch sehen können. Am besten sollte Ihr Kind Blickkontakt aufnehmen und schauen, ob ein Rechtsabbieger ihm auch wirklich die Vorfahrt lässt.

 

Quelle: GDV