Bußgelder für Radfahrer und Skater

 

Die Sonne lässt uns aktiv werden. Da wird gejoggt, geradelt und geskatet. Aber auch für unmotorisierte Verkehrsteilnehmer gelten Regeln. Und wer gegen diese verstößt, muss zahlen - genau wie unsere motorisierten Mitstreiter. Vor allem Fahrradfahrer und Inline-Skater nehmen es mit den Verkehrsregeln oftmals nicht so genau. Rote Ampeln, Einbahnstraßen oder Gehwege halten sie nicht auf. Was viele dabei vergessen: Wer erwischt wird oder einen Unfall verursacht, muss zahlen.

Regeln und Bußgelder für Skater und Radler:

 

Skater dürfen im Straßenverkehr viel weniger als Radfahrer. Im Gegensatz zu Fahrradfahrern dürfen sie nur Gehwege benutzen. Der Radweg ist tabu. Einzige Ausnahme: Fehlen Fußweg oder Seitenstreifen, dürfen auch Skater auf die Straße. Fußgängerzonen oder Spielstraßen sind erlaubt.

Bußgelder für Skater fallen in der Regel deutlich geringer aus als bei Radlern. Wer auf dem Radweg oder der Straße erwischt wird, zahlt fünf Euro. Teuer wird es nur in Ausnahmefällen. Fordert etwa ein Polizist den Skater zum Anhalten auf und dieser fährt einfach weiter, werden 50 Euro fällig. Im schlimmsten Fall gibt es dazu noch drei Punkte in Flensburg.

Radfahrer, die sich nicht an die Regeln halten, müssen mit höheren Bußgeldern rechnen. Bei Unfällen können zudem Schadenersatz und Schmerzensgeld fällig werden.
Vor allem Fußgänger stehen - den häufig viel zu schnellen - Radlern oft im Weg. Vorsicht, wer einen Fußgänger umfährt, der muss u.U. mit einer Schadensersatzklage rechnen. Auf Radwegen muss zwar nicht unentwegt mit Fußgängern gerechnet werden, so dass ein Mitverschulden nicht pauschal in Frage kommt, aber auch hier kann die nötige Vor- und Rücksicht nicht schaden.

Wer als Radfahrer unter Alkoholeinfluss erwischt wird, kann seinen Führerschein verlieren: Radler mit 1,6 Promille oder mehr gelten als absolut fahruntauglich. Unter Umständen kann auch der Idiotentest anstehen. Bei Unfällen reichen aber bereits 0,3 Promille aus, um Radfahrer zu bestrafen.

Gnädiger sind die Gesetze mit Geisterfahrern. Wer auf dem entgegengesetzten Radweg unterwegs ist, muss jedoch mit einem Bußgeld rechnen. Stoßen zwei Radler zusammen, ist der Fahrer schuld, der in der falschen Richtung unterwegs ist.
Eine Helmpflicht besteht für Radler und Skater nicht. Wer ohne Helm verletzt wird, trägt nicht deshalb eine Mitschuld.

Auch Liegeräder gehören auf den Radweg.

Bei parkenden Autos auf dem Radweg, können Radler die Polizei rufen um sie abschleppen zu lassen. Denn auch wenn sie nur wenig auf dem Radweg stehen, können sie Fahrradfahrer gefährden.

 

 

Einen Bußgeldkatalog für Radfahrer finden Sie auf den Seiten der Stiftung Warentest.