Pflichten des Anwalts bei baubegleitender Rechtsberatung

Grundsätzliche Pflichten des Rechtsanwaltes:

 

Danach ist ein Rechtsanwalt im Rahmen des erteilten Auftrages dazu verpflichtet, seinen Auftraggeber umfassend zu belehren und seine Belange in jeder Hinsicht wahrzunehmen. Dies bedeutet vor allem, dass er dem Mandanten diejenigen Maßnahmen raten muss, die geeignet sind, den angestrebten Erfolg herbeizuführen und Nachteile zu verhindern, soweit sie vorhersehbar und vermeidbar sind. Dazu hat der Anwalt seinem Auftraggeber den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann. Zweifel und Bedenken, die sich aus der Sachlage ergeben können, sind vom Anwalt darzulegen und mit dem Mandanten zu erörtern.

 

Nach Ansicht des BHG ist ein Rechtsanwalt jedoch nicht dazu verpflichtet, eine mangelfreie insbesondere aber auch fristgerechte Herstellung des Gesamtwerks zu erwirken. Ein derartiger Erfolg wird im Rahmen eines Anwaltsdienstvertrages nicht geschuldet. Der Mandant kann von seinem Anwalt nämlich nur eine vertragsgerechte Beratung und Belehrung erwarten. Sollte der Anwalt freiwillig zusätzlich als Bauleiter tätig werden und hierbei nicht den gewünschten Erfolg erzielen, ergibt sich hieraus keine anwaltliche Haftung.

 

Quelle: Haufe Verlagsgruppe