Seit dem 1. Juli 2004 ist die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) hinfällig. Seither gilt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses regelt die Gebührenabrechnung für Rechtsanwälte neu und soll die Anwälte durch Anreize dazu bewegen, sich stärker für eine außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites einzusetzen.
In Folge der Gesetzesänderung rechnete der Bund mit einer Erhöhung der Anwaltsgebühren um zweistellige Prozentzahlen. Dies ist aufgrund diverser Regelungen auch der Fall gewesen. Besonders außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwaltes werden seit Inkrafttreten des RVGs mit höheren Gebühren belegt, ebenso die Strafverteidigung und die Vertretung in bestimmten Bußgeldverfahren (Quelle: Wikipedia).
Damit sie sich auch bei erhöhten Gebühren einen guten Anwalt leisten können, wenn dies notwendig ist, empfehlen wir Ihnen für den Fall der Fälle eine gute Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
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Tipps:
Unabhängig davon, an wen Sie sich wenden - bestehen Sie wie bei einem Handwerker auf einem Kostenvoranschlag. Anhand des Wertes der strittigen Angelegenheit kann der Anwalt anhand der Gebührenordnung sagen, was eine Verhandlung vor Gericht kosten wird. Er kann ebenfalls berechnen, was seine Beratung oder eine außergerichtliche Einigung kosten wird.
Versuchen Sie einen Pauschalpreis zu vereinbaren, damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Bereiten Sie sich selbst so gut wie möglich vor und nehmen Sie alle wichtigen Papiere mit. Notieren Sie Ihre Fragen vor dem Termin und nehmen sie einen Vertrauten mit, denn vier Ohren hören mehr als zwei. Merke: Eine gute Vorbereitung drückt den Preis.