Eigentlich ein schöner Gedanke, sich keine Sorgen um sein Recht machen zu müssen, schließlich hat man ja eine Rechtsschutzversicherung. Gewonnen hat man damit zwar nicht, aber die Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen – und wer verliert – auch für den gegnerischen Anwalt sind durch eine Rechtsschutzpolice abgesichert. Allerdings, Rechtsschutz hat auch seine Grenzen.
In der Regel zahlt eine Rechtsschutzversicherung Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Ausgaben für Sachverständige sowie Entschädigungen für befragte Zeugen.
Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz.
Berufsrechtsschutz
Interessant für Arbeitnehmer und Selbständige. Das Besondere an Prozessen vor dem Arbeitsrichter: Während üblicherweise der Gewinner nichts zu zahlen hat, trägt in der ersten Instanz jeder seine Kosten - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Verkehrsrechtsschutz
Besonders interessant für Vielfahrer. Sie kommt zum Tragen bei Schadensersatz-Streitigkeiten nach einem Unfall, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit einer Werkstatt oder bei Uneinigkeiten mit der Bußgeldstelle.
Mietrechtsschutz
Interessant für Mieter. Auseinandersetzungen mit Vermietern haben bei deutschen Gerichten Hochkonjunktur. Ein Schutz vor möglichen Prozesskosten ist also durchaus sinnvoll. Am günstigsten ist es, die Mitgliedschaft in einem Mieterverein mit einer Rechtsschutzpolice zu koppeln. Damit hat man Beratung und Rechtsbeistand in einem.
Vor dem Abschluss
Wenn Sie nun das Gefühl haben, unbedingt eine Rechtsschutzversicherung zu brauchen, lassen Sie sich beraten, und lesen Sie vor allem das Kleingedruckte. Schaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Risiken ausgeschlossen sind. Beachten Sie zudem mögliche Wartezeiten. Der Versicherungsschutz greift in den meisten Fällen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten.
02/2005