Referenzen - Vorsicht vor Gefälligkeitsgutachten und Imponiergehabe
Je bedeutender die zu besetzende Position, desto häufiger verlangen Arbeitgeber Referenzen. So tauschen sich Unternehmen über die Bewerber hauptsächlich bei hochkarätigen Führungs- oder Spezialistenfunktionen aus. Hierbei dienen Referenzen als zusätzliche Information, die den durch die Unterlagen und die persönliche Vorstellung gewonnenen Eindruck bestätigen oder gegebenenfalls aufgekommene Zweifel ausräumen. Unternehmen, die Assessment-Center (AC) als Auswahlinstrument einsetzen, verzichten auf das Einholen von Referenzen, da in einem AC der Bewerber in praxisnahen Situationen seine teilweise aktuelle Performance unter Beweis stellt.
Dürfen Referenzen immer eingeholt werden?
Referenzen dürfen nicht eingeholt werden, wenn der Bewerber sich aus einer ungekündigten Position heraus bewirbt und seinen gegenwärtigen Arbeitgeber als Informationsquelle durch einen entsprechenden Vermerk sperrt. In allen anderen Fällen kann der (ehemalige) Arbeitgeber unter Beachtung der nachwirkenden Fürsorgepflicht Auskünfte gegenüber Dritten erteilen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Verbietet ein Bewerber seinem vorhergehenden Arbeitgeber Auskünfte zu erteilen, muss sich dieser nicht daran halten. Allerdings ist der ehemalige Arbeitgeber, wenn er Auskünfte erteilt, an die Wahrheitspflicht gebunden. Hält er sich hieran nicht, macht er sich gegenüber einem neuen potentiellen Arbeitgeber schadenersatzpflichtig, sofern dieser einen Bewerber aufgrund einer solchen Auskunft einstellt und dadurch ein vermeidbarer Schaden für den neuen Arbeitgeber resultiert (dies gilt auch für das Erstellen von Zeugnissen). Wen sollte man als Referenz angeben?
Referenzen sollten in direktem Bezug zur ausgeschriebenen Position stehen - die Referenzperson muss dabei in der Lage sein, eine sachliche Auskunft über den Bewerber zu geben. "Gefälligkeitsgutachten" und "Imponierreferenzen" schaden dem Bewerber eher, als dass sie nutzen. Beispielsweise können ehemalige Vorgesetzte, Geschäftspartner oder bei Studienabgängern Professoren als Referenzen angegeben werden - Verwandte oder (ehemalige) Kollegen eignen sich weniger.
Wichtig oder überflüssig?
Referenzen sind einzelfallbezogen ein wichtiges Instrument der Personalakquisition, da hier ergänzende Informationen von Personen abgefragt werden, die den Bewerber meist fachlich und persönlich einschätzen können. Die hierdurch erlangten Informationen tragen zum Gesamtbild des Bewerbers bei. Der "Vergangenheitsaspekt" einer solchen Referenz sollte allerdings entsprechend berücksichtigt werden.
Quelle: Capital in: www.business-channel.de