*Einzelreise, eine Person, Reisepreis bis 100 €
*Einzelreise, eine Person, Reisepreis bis 100 €
Die Reisegepäckversicherung erstattet die Kosten, die bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäcks entstehen. Sie wird meist als Versicherung zu einer Urlaubsreise angeboten, kann aber auch als dauerhafter Vertrag abgeschlossen werden. Dies lohnt sich besonders für Kunden, die mehrmals im Jahr verreisen. Die Reisegepäckversicherung gilt für das Gepäck des Versicherten sowie jenes von Mitreisenden, sofern diese im gleichen Haushalt leben. Versichert sind Dinge des persönlichen Bedarfs wie Kleidung und Wäsche. Dazu gehören auch Souvenirs und Reiseandenken, die während des Urlaubs erworben wurden. Allerdings sind Souvenirs nur bis zu einer Hächstgrenze von 250 Euro pro Versicherungsfall geschätzt. Die Versicherung zahlt sowohl dann, wenn sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet, als auch im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes, der in einem Beherbergungsbetrieb entsteht. Diebstahl, Raub sowie mutwillige Sachbeschädigung durch Dritte sind ebenfalls versichert. Die Reisegepäckversicherung erstattet keine Kosten, wenn sich Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Abnutzung oder natürliche Beschaffenheit des Objektes ergeben. Gewisse Grundbedingungen wie zum Beispiel die Überwachung des Gepäcks müssen ebenfalls erfüllt sein. Die Reisegepäckversicherung übernimmt grundsätzlich den Zeitwert und nicht den Wiederbeschaffungswert der versicherten Gegenstände. Sie zahlt zudem nur bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze. Schäden an teuren Gegenständen wie Pelzen, Schmuck oder Fotoausrüstungen werden somit nur zum Teil übernommen.