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Reisegepäckversicherung

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Reiserücktrittsversicherung

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Kurze Leistungsinformationen zu 
Reiseräcktrittsversicherung

Die Reisegepäckversicherung erstattet die Kosten, die bei Verlust, Zerstärung oder Beschädigung des Reisegepäcks entstehen. Sie wird meist als Versicherung zu einer Urlaubsreise angeboten, kann aber auch als dauerhafter Vertrag abgeschlossen werden. Dies lohnt sich besonders fär Kunden, die mehrmals im Jahr verreisen. Die Reisegepäckversicherung gilt fär das Gepäck des Versicherten sowie jenes von Mitreisenden, sofern diese im gleichen Haushalt leben. Versichert sind Dinge des persänlichen Bedarfs wie Kleidung und Wäsche. Dazu gehären auch Souvenirs und Reiseandenken, die während des Urlaubs erworben wurden. Allerdings sind Souvenirs nur bis zu einer Hächstgrenze von 250 Euro pro Versicherungsfall geschätzt. Die Versicherung zahlt sowohl dann, wenn sich das Gepäck im Gewahrsam eines Befärderungsunternehmens befindet, als auch im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes, der in einem Beherbergungsbetrieb entsteht. Diebstahl, Raub sowie mutwillige Sachbeschädigung durch Dritte sind ebenfalls versichert. Die Reisegepäckversicherung erstattet keine Kosten, wenn sich Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Abnutzung oder natärliche Beschaffenheit des Objektes ergeben. Gewisse Grundbedingungen wie zum Beispiel die Überwachung des Gepäcks mässen ebenfalls erfällt sein. Die Reisegepäckversicherung äbernimmt grundsätzlich den Zeitwert und nicht den Wiederbeschaffungswert der versicherten Gegenstände. Sie zahlt zudem nur bis zu einer vereinbarten Hächstgrenze. Schäden an teuren Gegenständen wie Pelzen, Schmuck oder Fotoausrästungen werden somit nur zum Teil äbernommen.

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