*Einzelreise, eine Person, Reisepreis bis 100 €
*Einzelreise, eine Person, Reisepreis bis 100 €
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die anfallenden Stornogebühren, falls eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann: Besonders im Falle einer kurzfristigen Absage einer Reise erheben Reiseveranstalter Stornogebühren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Sie können bis zu 100 Prozent des Reisepreises ausmachen. Reiserücktrittsversicherungen schützen den Urlauber vor dieser Gebühr. Bei einem Räcktritt aus triftigen Gründen übernimmt die Versicherung zudem die gesamten Reisekosten. Gründe, die hier geltend gemacht werden können, sind Tod, ein schwerer Unfall oder eine Erkrankung. Eine bereits bei Abschluss der Reise bestehende Krankheit wird dagegen in der Regel nicht anerkannt. Einige Reiserücktrittsversicherungen übernehmen zudem die Mehrkosten, welche für einen vorzeitig abgebrochenen Urlaub entstehen, beispielsweise die selbständig organisierte Heimreise. In Deutschland sind die Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden auf die Möglichkeit einer solchen Versicherung aufmerksam zu machen. Die Abschlussfrist für eine Reiserücktrittsversicherung variiert von Veranstalter zu Veranstalter. Häufig kann die Versicherung bei der Buchung der Reise direkt mit abgeschlossen werden. Grundsätzlich sollte sie jedoch spätestens 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden. Ob die Reiserücktrittsversicherung sich lohnt, sollten Urlauber im Einzelfall individuell entscheiden. Wichtig hierfür ist vor allem der Reisepreis. Bei teuren Pauschalreisen ist die Versicherung grundsätzlich empfehlenswert, bei besonders günstigen Lastminute-Reisen kann dagegen auch darauf verzichtet werden, da die Versicherungsgebühr die anfallenden Stornogebühren übersteigen kann.