Nun ist auch die nachgelagerte Besteuerung der Renten beschlossene Sache.Künftig werden dadurch nicht mehr die Rentenbeiträge, sondern die Rentenauszahlungen besteuert.
Was sich hierdurch im Einzelnen ändert:
2005 unterteilt sich die ausbezahlte Rente zunächst in zwei Teile: 50 Prozent ergeben dabei den persönlichen Freibetrag, der einem Rentner bis an sein Lebens-Ende zugerechnet wird. Die anderen 50 Prozent unterliegen der Besteuerung. Für alle, die später das Rentenalter erreichen, gilt: Bis zum Jahr 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente um jährlich zwei Prozentpunkte. Danach steigt er um jeweils einen Prozentpunkt weiter an, bis 2040 die volle Besteuerung erreicht ist.
Entscheidend für Altrentner: Der persönliche Freibetrag schließt Rentenerhöhungen nicht ein, dadurch nimmt auch bei ihnen der steuerpflichtige Anteil der Rente allmählich zu.
Eine gesetzliche Rente bis zu einer Höhe von ca. 19.000 Euro im Jahr ist steuerfrei - die meisten Rentner bleiben somit also zunächst verschont. Der künftig steuerpflichtige Anteil ihrer gesetzlichen Rente ist kleiner als der Grundfreibetrag (7.664 Euro/Jahr plus weiterer Freibeträge zum Beispiel für Kranken- und Pflegebeiträge).
Tatsächlich betroffen und zahlen müssen bei Inkrafttreten des Gesetzes zum Januar 2005 vor allem jene Rentner, die über Zusatzeinkünfte etwa aus Betriebsrenten, Zinsen oder Mieten verfügen.
Ab 2005 sollen die Rentenbeiträge als Sonderausgaben steuerfrei gestellt werden. Aber auch hier greift eine sukzessive Anpassung: Zunächst gilt die Steuerbefreiung für 60 Prozent des Rentenbeitrages bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im Jahr. Bis zum Jahr 2025 soll die Abzugsberechtigung dann auf den vollen Höchstbetrag von 20.000 Euro ansteigen.
Erträge aus Kapitallebensversicherungen werden grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings soll bei Verträgen ab zwölf Jahren Laufzeit und einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr der Ertragsanteil nur zur Hälfte besteuert werden. Die bisher gültige Pauschalversteuerung für Beiträge zur Betrieblichen Altersversorgung entfällt. Stattdessen soll es einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 1.800 Euro im Jahr geben.
Beiträge zur Riester-Rente werden ab dem Jahr 2006 für Frauen und Männer gleich gesetzt. Hierdurch soll vor allem eine nachteilige Behandlung von Frauen vermieden werden. Durch die Verringerung des Kriterienkataloges soll der Zugang zur staatlichen Förderung für alle gleichermaßen erleichtert werden.
Fazit: Künftige Rentner werden mehr Steuern zahlen müssen - Arbeitnehmer dafür weniger.