Rentencheck bei der BfA – wie geht das?

Im Laufe eines Arbeits-Lebens sammelt sich einiges an, was sich später einmal auf die Rente anrechnen lässt. Dazu gehört nicht nur der reine Broterwerb - auch Ausbildung, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit und Krankenzeiten spielen bei der Rentenberechnung eine Rolle. Darüber weiß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, kurz BfA jedoch nicht immer alles. Das ist auch recht schwierig, bedenkt man, dass sie die Rente für rund 34 Millionen Deutsche regelt.

Hat man noch nie einen Antrag auf Kontenklärung gestellt, das heißt seine erreichte Rentenhöhe berechnen lassen, dann hat die BfA nur die von der Krankenkasse mitgeteilten Summen und Zeiten gespeichert.

Doch keine Sorge: Kein erworbener Anspruch geht verloren. Sollte die BfA sich aufgrund fehlender Unterlagen verrechnet haben, kann man diese jederzeit nachreichen.

Daher heißt das oberste Gebot: Sammeln. Werfen Sie möglichst nichts weg, das irgendwie mit Ihrem Erwerbsleben in Verbindung steht. Ob es Arztbescheinigungen, Mitteilungen vom Arbeitsamt, Zeugnisse, Zertifikate, Immatrikulationsbescheinigungen oder Gehaltsabrechnungen sind – alles muss sorgfältig aufbewahrt werden, um eventuelle 'Zeitlücken' bei der BfA schließen zu können.

Wem wichtige Dokumente fehlen, sollte sich diese zügig bei der entsprechenden Stelle besorgen. Krankenkassen und Arbeitsämter lagern Unterlagen nur eine begrenzte Zeit (zw. 5 und 7 Jahre). Bei ehemaligen DDR-Firmen endet die Aufbewahrungsfrist 2006.

Hilfe bei der Kontenklärung oder beim Rentenantrag bieten die Versicherungsberater der BfA – und das kostenfrei. Infos gibt es bei der Service-Hotline der BfA (0800-3331919) oder im Internet unter www.bfa.de.

 

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