Rentenklau in Raten

Dass die Rentenreform notwendig war, haben wir längst verstanden, dass die/wir Rentner hierdurch erheblich weniger in der Tasche haben werden, allerdings auch. Weitere Einschnitte zeichnen sich in den nächsten Jahren bereits ab.

 

Ausbildungsjahre werden nicht mehr anerkannt

Ab 2008 sollen Ausbildungsjahre an Gymnasium oder Hochschule bei der Rentenberechnung nicht mehr anerkannt werden. Bisher wurden drei Beitragsjahre mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittseinkommens gutgeschrieben.

 

Ruhestandsalter soll schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden

Ebenfalls für das Jahr 2008 war die Entscheidung vorgesehen, das Ruhestandsalter schrittweise auf 67 Jahre anzuheben – diese Entscheidung wurde nun auf 2010 vertagt.

 

Jährliche Rentenerhöhungen werden gekappt

In den nächsten Jahrzehnten droht der Beitragssatz zur Rentenversicherung kräftig zu steigen, weil die Zahl der Rentner zunimmt und die der Beitragszahler schrumpft. Um den Anstieg des Beitragssatzes zu begrenzen, sollen die jährlichen Rentenerhöhungen gekappt werden. Dadurch wird das Rentenniveau, also das Verhältnis von Rentenauszahlung und früherem Einkommen, dramatisch sinken.

 

Rentenauszahlungen müssen voll versteuert werden

Bisher kann man Renten meist steuerfrei kassieren. Damit soll ab 2005 Schluss sein. Schrittweise soll die nachgelagerte Besteuerung eingeführt werden. Dann können die Rentenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden, aber die Rentenauszahlungen müssen voll versteuert werden. Die Übergangszeit dauert bis zum Jahr 2040.

 

Der Rentenklau auf Raten macht auch nicht vor privater und betrieblicher Vorsorge Halt:

 

Verzinsung der meisten Versichertengelder fast halbiert

Die meisten Lebensversicherungsunternehmen haben an der Börse viel Geld verloren. Außerdem sind die Zinsen für Anleihen kräftig gesunken. Deswegen hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Verzinsung der Versichertengelder fast halbiert.

 

Zusätzliche Einnahmen im Alter steuerpflichtig

Die Neuregelung der Rentenbesteuerung führt dazu, dass zusätzliche Einnahmen im Alter nicht mehr steuerfrei kassiert werden können. Mit jedem zusätzlichen Euro steigt auch die Steuerbelastung.

 

Voller Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auch für Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen

Seit Anfang 2004 muss auf Betriebsrenten der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt werden. Das gilt auch für Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen. Dabei wird die Auszahlung fiktiv auf 120 Monate verteilt.

 

Immerhin hat die Regierung in ihrem Gesetzeskuddelmuddel auch Vorteile versteckt. Schon im nächsten Jahr können Arbeitnehmer 20 Prozent ihrer Rentenbeiträge von der Steuer absetzen. Bis 2025 steigt der Anteil auf 100 Prozent. Das entspricht immerhin einer kleinen Steuerreform.

 

Fazit: Die Einschnitte in der gesetzlichen Rente, die neue Rentensteuer, verringerte Verzinsung von Lebensversicherungen und Sozialbeiträge auf Direktversicherungen bilden einen fast unerträglichen 'Kürzungs-Cocktail'. Unterm Strich schrumpft das anvisierte Alterseinkommen so um fast 30 Prozent!

 

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