Es herrscht immer noch einige Verwirrung, wenn es um die neuen Steuerregeln der Altersvorsorge geht. Viele fürchten sich vor dem Rentenloch, dass durch die Rentensteuer stetig zu wachsen scheint. Aber Arbeitnehmer können ihre Rentenlücke durch eine Vielzahl von Geldanlagen oder Versicherungen schließen. Allerdings müssen auch hier die neuen Steuerregelungen beachtet werden.
Steuerpflichtig bei der Auszahlung sind:
![]() | Aktien - Dividenden werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert – das heißt, sie sind zur Hälfte steuerpflichtig.
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![]() | Riester-Versicherung - die später gezahlten Renten und Kapitalsummen sind voll steuerpflichtig.
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![]() | Kapitallebensversicherung - bei Verträgen ab 2005 sind Zinsen und Überschüsse, die mit dem Kapital ausgezahlt werden, voll steuerpflichtig. Ausnahme: Läuft die Versicherung mindestens zwölf Jahre und erhält der Versicherte das Kapital frühestens mit 60 Jahren, ist nur die Hälfte des Kapitals steuerpflichtig, das nach Abzug der gezahlten Beiträge übrig bleibt.
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![]() | Klassische Rentenversicherung - von der klassischen Rente ist nur ein individueller Anteil steuerpflichtig. Dieser ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
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![]() | Klassische Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht - bei Verträgen ab 2005 sind Überschüsse und Zinsen im später ausgezahlten Kapital voll steuerpflichtig.
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![]() | Betriebliche Altersvorsorge - bei Direktversicherungs-Verträgen ab 2005 sind Rente oder Kapitalauszahlungen voll steuerpflichtig. |
Steuerfrei bei der Auszahlung sind:
![]() | Aktienfonds - Kursgewinne sind steuerfrei, wenn sie mindestens ein Jahr im Depot bleiben.
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![]() | Kapitallebensversicherung - das Kapital wird im Alter steuerfrei ausgezahlt - allerdings nur dann, wenn der Versicherte noch bis Ende 2004 einen Vertrag abschließt.
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![]() | Risikolebensversicherung - die Summe, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, ist komplett steuerfrei.
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![]() | Klassische Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht - nur wer noch in diesem Jahr einen Vertrag unterschreibt, erhält später die Kapitalauszahlungen steuerfrei. |
Betriebliche Altersvorsorge - wer noch in diesem Jahr einen Vertrag unterschreibt, erhält die alten Steuervorteile in vollem Umfang.