War die Rentenreform wirklich notwendig?
Eine Rentenreform war notwendig. Selbst wenn die demografische Entwicklung die Überwindung der Arbeitslosigkeit erleichtern
wird, können die zunehmenden Kosten der Rentenversicherung hierdurch nicht aufgefangen werden. Kein Rentensystem schafft
es auf Dauer, dass immer weniger Beitragszahlende für immer mehr Rentner eine immer längere Rentenbezugs-Zeit bei gleicher
Leistung zu finanzieren.
Müssen die heutigen Rentner befürchten, dass sich ihre Renten durch die Reform vermindern?
Die Renten sollen auch künftig Jahr für Jahr ansteigen. Allerdings langfristig langsamer als Löhne und Gehälter der Versicherten.
Letztlich aber werden die einzelnen Schritte der Reform dazu führen, dass Rentner effektiv weniger Geld im Portmonee
haben werden.
Welche Vorteile bringt die neue Grundsicherung?
Die Grundversicherung kommt in erster Linie älteren und von Behinderung betroffenen Menschen zu Gute. Es soll für sie
leichter werden ihre Ansprüche geltend zu machen und eine Existenzminimum sichernde Leistung zu beziehen.Ein angstbesetztes
Element ist der sogenannte "Rückgriff". Er ermöglichte bislang, dass zur Pflege bedürftiger älterer Menschen
die Kinder zur Unterhaltszahlung herangezogen werden konnten. Dies fällt nun weg.Viele Menschen mit Behinderungen waren
bislang auf den familiären Unterhalt oder auf Sozialhilfe angewiesen. Ihnen ermöglicht die Grundsicherung eine Stärkung
der Eigenständigkeit, denn sie erhalten nun unabhängig davon, ob sie bei Eltern bzw. Verwandten, in einer eigenen Wohnung
oder einem Heim bzw. einer sonstigen Einrichtung leben, eine eigenständige materielle Absicherung des notwendigen Lebensunterhalts.
Spielt Kindererziehung bei der Rentenberechnung künftig eine größere Rolle?
Kindererziehende – zu meist Mütter - profitieren besonders von der Rentenreform. Die Bundesregierung will dabei besonders
jene Frauen mehr unterstützen, die Kindererziehung und Teilzeitarbeit miteinander verbinden. Auch Mütter bzw. Väter,
die mehrere Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erziehen und deshalb häufig nicht erwerbstätig sind, profitieren von
den neuen Regelungen.
Werden die Beiträge zur Rentenversicherung steigen, wenn die Zahl der Rentner wächst?
Genau hier setzt die Rentenreform an und steuert entgegen. Bis zum Jahr 2020 wird der Beitragssatz trotz steigender demografischer
Belastung der Rentenversicherung unter 20% bleiben und 22% bis zum Jahr 2030 nicht übersteigen. Sollte sich ein Überschreiten
dieser Beitragssätze abzeichnen, gilt: Die Bundesregierungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei einer absehbaren
Unterschreitung des vorgegebenen Rentenniveaus dem Gesetzgeber, also Bundestag und Bundesrat, Vorschläge zur Verhinderung
einer solchen Entwicklung vorzulegen.
Warum soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2030 22%
nicht überschreiten?
Ein ständig steigender Beitragssatz hemmt das wirtschaftliche Wachstum und führt zu weniger Beschäftigung. Arbeit würde
teurer, die Lohnnebenkosten stiegen deutlich und damit die Arbeitslosigkeit. So müssten die Beschäftigten des Jahres
2030 ohne Rentenreform bereits bis zu 26% Beitrag zahlen.
Werden die Renten künftig der Lohnentwicklung angepasst?
Nach der Rentenanpassung vom 01. Juli 2001 orientieren sich die Renten wieder an der Entwicklung der Löhne. Damit bleibt
es auch in Zukunft dabei, dass Rentner am Wachstum der Wirtschaft beteiligt werden, wie es in der Lohnentwicklung zum
Ausdruck kommt. Zum anderen werden die Aufwendungen der Versicherten für ihre zusätzliche Altersvorsorge berücksichtigt.
Welche zusätzlichen Serviceleistungen bieten künftig die Rentenversicherungsträger?
Damit jeder sein Recht auf finanzielle Unterstützung auch wirklich in Anspruch nehmen kann, werden die Serviceleistungen
der Rentenversicherungsträger aufgestockt. Wer sich informieren will, kann sich an die Informations- und Auskunftsstellen
der Rentenversicherungsträger wenden. Sie unterstützen, beraten und leiten bei Bedarf Anträge auf Grundsicherung an die
zuständige Stelle weiter.
Was passiert, wenn nicht zusätzlich vorgesorgt wird?
Die Bundesregierung empfiehlt die zusätzliche freiwillige Altersvorsorge, damit der Lebensstandard im Alter möglichst
gehalten werden kann. Wer beispielsweise eine Immobilie erworben hat und somit im Alter keine Miete zahlen muss, kann
sich überlegen, ob er darüber hinaus zusätzlich vorsorgen will. Jeder entscheidet selbst, wie viel er fürs Alter vorsorgen
will. Dass eine zusätzliche private Vorsorge unerlässlich ist, ist unumstritten und wird von Experten ausdrücklich propagiert.
Könnte die zusätzliche Altersvorsorge statt 4% des maßgeblichen Einkommens auch
2,5% betragen?
Grundsätzlich ja. Auch wer weniger spart, wird gefördert. Doch die ergänzende Altersvorsorge sollte ein solides Fundament
bekommen. Deshalb fördert die Bundesregierung eine Eigenvorsorge in Höhe von bis zu 4% Ihres Einkommens. Allerdings zeichnet
sich hier bereits ab, dass 4% nicht ausreichen werden. Wer es sich leisten kann, der sollte bis 10% seines Nettoeinkommens
in die Altersvorsorge investieren.
Gibt es private Zusatzversicherungen? Ist deren Abschluss zu empfehlen?
Auch nach Einführung der Pflegeversicherung ist die private Vorsorge für den Pflegefall möglich und sinnvoll. Trotz des
Leistungsniveaus der Pflegeversicherung ist es denkbar, dass deren Leistungen wegen eines pflegebedingten Mehrbedarfs
im Einzelfall nicht ausreichen. Zudem erstreckt sich der Versicherungsschutz der Pflegeversicherung nur auf den rein
pflegerischen Bedarf. Kosten, die nicht dem Bereich der Pflege zuzurechnen sind – wie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
, allgemeine Betreuungsleistungen – können deshalb von der Pflegeversicherung nicht übernommen werden.
Für jüngere Versicherte (Geburtsjahrgang 1958 und jünger) hat der Gesetzgeber durch Einführung eines besonderen steuerlichen
Freibetrags in Höhe von 184 Euro einen Anreiz zum Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung geschaffen.
Der steuerliche Höchstbetrag von 184 Euro berücksichtigt, dass die Jahrgänge ab 1958 und jünger aufgrund ihres niedrigen
Eintrittsalters mit günstigen Versicherungsprämien den zusätzlichen Versicherungsschutz aufbauen können.
Zusatzversicherungen werden angeboten von den privaten Krankenversicherungen, aber auch von Lebensversicherungsunternehmen.
Die vom Gesetzgeber für die Pflege-Pflichtversicherung vorgeschriebenen sozialverträglichen Versicherungsbedingungen
und Versicherungsprämien gelten jedoch für die freiwilligen privaten Zusatzversicherungen nicht. Die Versicherungsunternehmen
können z.B. wegen des hohen Versicherungsrisikos alte und gesundheitlich vorgeschädigte Personen von einer Pflegezusatzversicherung
ausschließen (kein Kontrahierungszwang) oder für bestimmte Risikofaktoren (Krankheiten) Risikozuschläge erheben.
Warum ist es für Jüngere besonders attraktiv, frühzeitig vorzusorgen?
Jüngere haben den Vorteil der langen Laufzeit. Je langfristiger eine Geldanlage angelegt ist, desto höher sind die Erträge.
Daher ist es bei langen Laufzeiten möglich, sogar mit relativ geringem Sparaufwand wegen des Zinseszinseffektes ein hohes
Kapital zu erwerben. Durch die steuerliche Freistellung nicht nur der Sparbeträge, sondern auch der Zinsen und Erträge
ergibt sich ein weiterer Vorteil.
Warum sollten gerade junge Menschen eine zusätzliche Eigenvorsorge aufbauen?
Die demografische Entwicklung - Menschen leben künftig länger und der Anteil älterer Menschen steigt - wird sich vor
allem in der Zukunft auswirken. Die Folge ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung langfristig nicht mehr das leisten
kann, was sie heute leistet. Deshalb empfiehlt sich eine Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung und zusätzlicher
Altersvorsorge. Die zusätzliche Altersvorsorge bietet Möglichkeiten, gute Renditen zu erzielen und wird vom Staat gefördert.
Wird die junge Generation von den Beiträgen, die sie in die gesetzliche Rentenversicherung
einzahlt, überhaupt etwas wiedersehen?
Die Renten folgen der Lohnentwicklung. Damit soll sichergestellt werden, dass auch heutige Berufseinsteiger später eine
Rente bekommen, die mit dem Einkommen der dann arbeitenden Bevölkerung Schritt hält.
Welche Anlageformen werden beim Aufbau privaten Altersvermögens gefördert?
Es werden Anlageformen gefördert, die im Alter eine ergänzende lebenslange Zahlung garantieren. Das können eine Rentenversicherung
oder Fonds- und Banksparpläne sein. Wichtig: Die eingezahlten Beiträge müssen als Mindestleistung zugesichert werden.
Die Anlagen können sowohl im Rahmen der betrieblichen als auch in der privaten Altersvorsorge erfolgen. Im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung werden Beiträge und Zuwendungen an eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine
Pensionskasse vom Staat mit Zulagen gefördert.
Kann Wohneigentum als Altersvorsorge geltend gemacht werden, und welche Bedingungen
sind an diese Form geknüpft, damit eine staatliche Förderung erfolgen kann?
Theoretisch könnte auch Wohneigentum gefördert werden, soweit die Anforderungen des Altersvorsorgezertifizierungsgesetzes
gleichartig erfüllt werden. Bisher werden solche Verträge noch nicht angeboten. Allerdings besteht die Möglichkeit, aus
den angesparten Beträgen des privaten Altersvorsorgevertrages zwischen 10.000,- und 50.000,- Euro zu entnehmen, um es
unmittelbar danach zur Herstellung oder zum Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum zu verwenden. Zahlt man ab dem 2.
Jahr nach der Verwendung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres die Entnahmesumme in monatlichen Raten zurück, wird
die Förderung nicht zurückgefordert.
Muss die Versicherung Altverträge umwandeln, damit sie förderfähig werden?
Nein, aber sie muss auf Anfrage mitteilen, ob der Vertrag umstellungsfähig ist und welche Kosten bei der Umstellung anfallen.
Wie erfährt man seinen Rentenkontostand?
Um das Einkommen im Alter besser planen zu können, erhält ab 2004 jeder Beitragszahler ab 27 Jahren automatisch einmal
im Jahr schriftlich Auskunft über den individuellen Rentenkontostand. Aus dieser Renteninformation geht hervor, welche
Höhe eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr voraussichtlich erreichen wird. Zudem gibt dieser Kontostand konkret Auskunft
darüber, auf welche Höhe sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine volle Erwerbsminderungsrente belaufen würde.