Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für Landwirte, Handwerker sowie Künstler, Journalisten und Publizisten besteht ebenfalls weitgehend Versicherungspflicht.
Selbständige brauchen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anzugehören. Innerhalb von fünf Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit können sie aber die versicherungspflichtige Mitgliedschaft beantragen.
Wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt, wie etwa Hausfrauen, kann sich freiwillig bei der staatlichen Rentenversicherung mit Monatsbeiträgen von fast 65 Euro bis über 800 Euro versichern.
Der Generationenvertrag
Die gesetzliche Rentenversicherung dient dem Schutz des Einzelnen und der Familie; sie zahlt vor allem Renten bei Alter, Erwerbsminderung und Tod (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenrente). Ihre wichtigste Aufgabe ist die Unterhaltssicherung der Arbeitnehmer im Alter.Die Höhe des Altersruhegeldes (Altersrente) richtet sich u.a. nach der Dauer des gesamten Arbeitslebens und nach dem Einkommen. Je höher und länger die Beitragszahlungen, desto mehr Rente kann jeder beanspruchen. Voraussetzung für den Rentenbezug sind nicht nur die eingezahlten Beiträge und ein gesetzlich vorgeschriebenes Alter, sondern auch die Erfüllung bestimmter Versicherungszeiten. Der einzelne Beitragszahler spart allerdings nicht seine eigene Rente an, sondern es gilt der sogenannte Generationenvertrag: Die Jüngeren zahlen für die Alten. Wer im Arbeitsleben steht, sorgt mit seinen Beitragszahlungen für die heutige Rentnergeneration.
Dafür kann er erwarten, dass die folgende Generation mit ihren Beiträgen die dann fälligen Renten finanziert.Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit, vorzeitiger Ruhestand und versicherungsfremde Leistungen wie Aussiedlerrenten und Erziehungsrenten (die nicht durch Beiträge gedeckt sind) haben jedoch die Finanzgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung erschüttert.
Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner versorgen. Kommen heute 100 Aktive für etwa 48 Rentner auf, so müssen sie im Jahr 2000 für 59 und im Jahr 2030 für über 100 Rentner zahlen. Mit dem Beitrag sind – je zur Hälfte getragen – Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Zeit dabei, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2002)von 4.500 Euro Monatseinkommen (Neue Bundesländer: 3.750 Euro).