Ist die „Riester-Rente“ verpflichtend?
Nein. Die „Riester-Rente“ ist eine freiwillige Altersvorsorge. Wer keine Police abschließt, lässt sich aber staatliche Zuschüsse entgehen.
Wer wird bei der „Riester-Rente“ gefördert?
Gefördert wird nahezu jeder, der in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert ist, sowie deren Ehepartner. Pflichtversicherte in der GRV sind u.a. Arbeitnehmer, Bezieher von Arbeitslosengeld, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende, Kindererziehende in den ersten drei Jahren, Behinderte in Werkstätten sowie Beamten, Richter und Soldaten.
Welche Arten von „Riester-Policen“ gibt es?
Es gibt verschiedene Formen der Altersvorsorge, die der Staat mit „Riester-Zulagen“ fördert. Eine unerlässliche Voraussetzung ist aber immer, dass das Angebot das Zulassungszertifikat hat.
Kann man auch später noch „Riester-Verträge“ abschließen?
Grundsätzlich ja. Wer sich aber keine staatlichen Zuschüsse für 2004 entgehen lassen will, muss bis zum 31.12.2004 den Vertrag (oder die Verträge) abgeschlossen haben. Wer erst 2005 abschließt, verliert die Förderung für 2004.
Darf man die „Riester-Rente“ verpfänden oder beleihen?
Grundsätzlich nein. Anders als zum Beispiel Lebensversicherungen dürfen „Riester-Policen“ nicht beliehen, verpfändet, verkauft oder anderweitig abgetreten werden.
Kann man mit der „Riester-Rente“ Verlust machen?
Grundsätzlich nein. Die „Riester-Policen“ sind sicherer als beispielsweise Aktien oder Aktienfonds, haben aber auch geringere Renditechancen. Die Anbieter (Versicherungen, Fondsgesellschaften, etc.) müssen eine „Geld-zurück-Garantie“ geben. Es wird also mindestens das ausgezahlt, was Versicherter und Staat eingezahlt haben.