Riester-Rente - Verdoppelung der Förderung in 2004

Die Riester-Rente ist eine wichtige Form der Altersvorsorge und 'liebstes Kind' der Rentenreform. Sie soll jetzt in 2004 noch attraktiver werden. Denn mit Erreichen der zweiten Stufen der Riester-Förderung verdoppeln sich sowohl die Zulagen als auch die Grenzen für den Sonderausgabenabzug.

 

So steigt die Grundzulage von 38 Euro auf 76 Euro pro Jahr, und die Kinderzulage erhöht sich von bisher 46 auf 92 Euro pro Kind. Der Spielraum für die ergänzend mögliche steuerliche Förderung verdoppelt sich ebenfalls: Die Versicherungsbeiträge können nun bis zu einem Betrag von 1.050 Euro im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Diese neuen Förderstufen gelten auch für das Jahr 2005, bis dann die nächste Erhöhung ansteht.

 

Allerdings müssen ab jetzt 2 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens - abzüglich der Zulage - als Eigenleistung in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, um die volle Förderung auszuschöpfen.

 

Zu beachten ist zudem, dass die Rente in der Auszahlungsphase voll der Steuerpflicht unterliegt. Wer 2002 einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und bis heute noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, kann das bis Ende 2004 nachholen, um sich die Förderung für die beiden letzten Jahre noch zu sichern.Wichtig dabei: Der Antrag auf Förderzulage muss jährlich gestellt werden.

 

Wie die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) meldet, haben viele Anleger von Riester-Verträgen trotz ihres Anspruchs ihre Riester-Zulagen bislang nicht beantragt: Laut ZfA wurden an 1,5 Millionen Anleger Zulagen ausgezahlt. Doch geht man davon aus, dass bislang etwa fünf Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wurden. Somit haben rund 3,5 Millionen Berechtigte ihre Zulage (noch) nicht beantragt.

 

Warum so viele Anleger noch keine Anträge auf Förderzulage gestellt haben, istnicht bekannt. Es wird vermutet, dass dies mit der in der Anfangsphase niedrigen Zulagenhöhe zusammenhängen kann. Viele Berechtigte gehen vielleicht auch davon aus, dass die Förderzulage automatisch ausgezahlt werde. Doch dem ist nicht so - die Anträge müssen Jahr für Jahr neu gestellt werden.

 

FAQ´s zur Riester Rente

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