Keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beiFreizeitunfällen
Mit dem Mountain-Bike in die Alpen oder dem Surfbrett an die Nordsee: Der Sommer ist da, und Deutschland ist im Sportfieber. Fast jeden Zweiten zieht es regelmäßig ins Freie, um sich fit zu halten. Dass das gut tut, bestätigt jeder Arzt - vorausgesetzt, der Körper wird nicht übermäßig belastet. Besonders Ausdauer-Sportarten wie Joggen, Radfahren oder Schwimmen gelten als gesund. Die Deutschen sind aber auch leidenschaftliche Fußball-Spieler. Leider kommt es aber beim Training häufig zu Verletzungen: Jährlich behalten zahlreiche Sportler nach einem Unfall so schwere Schäden zurück, dass sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können oder sogar auf fremde Hilfe angewiesen sind. Vorsicht also: Auch wer einem vermeintlich harmlosen Hobby wie Inlineskaten oder Reiten nachgeht, ist einem hohem Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Wichtig zu wissen: Bei einem Unfall in der Freizeit ist man gesetzlich nicht abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur dann, wenn ein Unfall während der Arbeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz passiert. In der Freizeit oder im Urlaub hilft nur eine private Unfallversicherung. Sie schützt weltweit und rund um die Uhr, auch bei Sportunfällen. Die private Unfallversicherung von AXA beispielsweise zahlt schon ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent, bei schweren Unfällen gibt es Mehrleistungen und je nach Vertrag auch eine monatliche Rente. Andere nützliche Leistungen wie zum Beispiel ein Unfall-Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld können in die private Unfallversicherung eingeschlossen werden.
Wer aber beispielsweise beim Radfahren oder Inlineskaten einen Helm und Protektoren trägt, das ganze Jahr über Ausdauersport treibt und sich nicht zu viel zumutet, kann dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu einer ernsten Verletzung kommt.
Quelle: AXA