Schadenregulierung im Ausland

In manchen Ländern wollen auch die gegnerischen Haftpflichtversicherungen den Schaden begutachten (z. B. in Belgien, Dänemark, Kroatien, Schweden oder der Tschechischen Republik). In Griechenland oder der Türkei sollte der Schaden möglichst im Gastland selber repariert werden.

 

In der Türkei reicht es auch, vor Ort das Gutachten erstellen zu lassen, allerdings wird der Geschädigte mit den Deckungssummen für Sachschäden (1.200 Euro) nicht all zuviel anfangen können.

 

 

 

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