Schulunfälle - wer haftet?

Die Schule hat längst wieder begonnen und sechs Wochen Sommerferien sind bereits Geschichte. Viele I-Dötzchen sind jetzt wieder im Straßenverkehr unterwegs. Für die meist recht unerfahrenen Verkehrsteilnehmer beginnt nun eine gefährliche Zeit - und das nicht nur auf der Straße. Verletzungen bei Raufereien, Spielen oder übermütigem und bedenkenlosem Handeln, wenn der Lehrer mal nicht hinsieht, gehören zum Schulalltag.

Die Frage nach der Haftung bei Schulunfällen liegt da auf der Hand. Grundsätzlich gilt, dass Schüler bei Schulunfällen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.

In einem konkreten Fall wurde ein Schüler bei einer Rauferei in der Schule so schwer am Auge verletzt, dass er erblindete. Die gesetzliche Unfallversicherung erkannte den Schaden als Schulunfall an und zahlt eine monatliche Unfallrente. Gleichzeitig soll also auch der Unfallverursacher vor einer langzeitigen finanziellen Belastung bewahrt werden.