Hausratversicherungen schützen oft auch im Urlaub

Bei vielen Hausratsversicherungen kann es sich lohnen, vor dem Urlaub noch einmal genau in den Vertrag zu schauen. Oft ist in diesem festgelegt, dass Reisegepäck und Wertsachen im Urlaub für einen festgelegten Zeitraum (meist bis zu drei Monaten) mit 10 % der Versicherungssumme gegen Diebstahl versichert sind. Dies gilt aber nur, wenn die Diebe ins Hotel oder die Ferienwohnung gewaltsam einbrechen und nicht bei z.B. Taschendiebstahl auf einem Bazar.

Die Hausratsversicherung springt im Urlaub auch noch in einem ganz anderen Fall ein, nämlich dann, wenn das Gepäck oder die Wertsachen durch schwere Naturgewalten beschädigt werden, während sie sich im Urlaubsdomizil befinden. Es ist in jedem Fall zu raten, den Vertrag für weitere Details heranzuziehen.

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