Viele Krankenkassen bieten seit Anfang des Jahres Tarife mit Selbstbeteiligung an. Der Versicherte trägt dabei einen Teil der Kosten selber, zahlt dafür aber einen geringeren monatlichen Beitrag. Was bei privaten Versicherern längst zum Standard gehört, ist aber im Falle der gesetzlichen Versicherer mit einigen Tücken behaftet. Das Selbstbeteiligungs-Modell der gesetzlichen Krankenversicherungen ist nämlich seit Jahresanfang an die Kostenerstattung gebunden.
Für einen Versicherten mit Selbstbehalt-Tarif bedeutet dies, dass er eine Rechnung vom Arzt erhält, die er begleichen muss – wie bei einem Privatpatienten. Die Krankenkasse jedoch erstattet lediglich die Standard-Kassen-Leistung. Hat der Arzt – wie bei Privatpatienten gängig – eine Sonderbehandlung vorgenommen oder einen erhöhten Satz abgerechnet, dann bleibt der gesetzlich versicherte Patient auf seinen (Mehr-) Kosten sitzen.
Sollten Sie sich dennoch für einen Selbstbehalt-Tarif entscheiden, dann klären Sie bei jeder Behandlung mit Ihrem Arzt ab, ob er auch tatsächlich nur das macht, was von der gesetzlichen Krankenkasse getragen wird.