Das Urteil zur Sommer-Hitze

Am Strand, am Badesee oder im Biergarten sind die heißeren Temperaturen durchaus erträglich, was aber, wenn Sie vor lauter Hitze kaum Ihre Tastatur unter Kontrolle bekommen und arbeiten fast unmöglich wird?

Ein Urteil des Landgerichts Augsburg (AZ: 2 O 171/74) sorgt für ein wenig Abkühlung: Laut der sogenannten Arbeitsstättenverordnung mit Richtlinie sind Vermieter bzw. Eigentümer von Arbeitsräumen dafür verantwortlich, dass diese nicht zur Sauna werden. Die Raumtemperatur sollte im Regelfall nicht über 26 Grad Celsius ansteigen. Und auch der sommerliche Einkauf sollte nicht zum schweißtreibenden Erlebnis werden - dafür tragen Vermieter und Pächter die Verantwortung.