Die Sozialversicherung ist als wichtigster Teil der sozialen Sicherung eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende öffentliche Pflichtversicherung, vor allem für Arbeiter und Angestellte (nicht für Beamte). Sie gliedert sich in die Versicherungszweige der Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Auf die Leistungen der Sozialversicherung besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch.
So steht es im kleinen Rechtswörterbuch, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung. Die einzelnen Sozialversicherungen sind im folgenden näher erläutert. Ihr Wissen zu gesetzlicher Rentenversicherung sowie zu gesetzlicher und privater Krankenversicherung können Sie im Lern-Center testen.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung will zumindest die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit beseitigen >> mehr
Erwerbsminderungsrente
Die neue Regelung bringt gravierende Änderungen für alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung >> mehr
Gesetzliche Pflegeversicherung
Etwa 1,65 Millionen Pflegebedürftige gibt es in ganz Deutschland. Davon werden rund 450.000 in Heimen betreut. >> mehr
Gesetzliche Rentenversicherung
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. >> mehr
Gesetzliche Unfallversicherung
Im Gegensatz zu den anderen vier Zweigen der Sozialversicherung werden die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu 100 Prozent vom Arbeitgeber bezahlt. >> mehr
Testen Sie Ihr Wissen im Lern-Center!
Mit welcher Rente kann ich oder meine Familie rechnen? Was versteht man unter dem Generationenvertrag? >> mehr