Sparer erhalten künftig weniger Kapitalerträge steuerfrei. Der Sparerfreibetrag wurde ab dem 1. Januar 2004 gekürzt:
![]() | Für Alleinstehende von 1.550 Euro auf 1.370 Euro (Minus 180 Euro)
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![]() | Für Verheiratete von 3.100 Euro auf 2.740 Euro (Minus 360 Euro) |
Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro pro Person bleibt jedoch unverändert. Der maximale jährliche Freibetrag beträgt somit:
![]() | Für Alleinstehende 1.421 Euro
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![]() | Für Ehepartner mit gemeinsamer Veranlagung 2.842 Euro |
Den Sparer-Freibetrag kann grundsätzlich jeder geltend machen, indem er seinem Kreditinstitut für sein Konto, Sparbuch oder Wertpapierdepot einen Freistellungs-Auftrag erteilt. Seit dem 1. Januar 2004 gilt es nun die Aufträge den gekürzten Sparer-Freibeträgen anzupassen.
Sparer, die nur einem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt haben, benötigen keine Anpassungen. Denn: Überschreitet der bestehende Auftrag die neuen Höchstbeträge, kürzt das Kreditinstitut den Betrag automatisch. Wer allerdings seinen Sparer-Freibetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilt hat, sollte die Aufteilung überprüfen und seine Freistellungsaufträge so ändern, dass die neuen Maximalbeträge nicht überschritten werden.