Sparer-Freibetrag: Freistellungs-Aufträge überprüfen und anpassen

Sparer erhalten künftig weniger Kapitalerträge steuerfrei. Der Sparerfreibetrag wurde ab dem 1. Januar 2004 gekürzt:

Für Alleinstehende von 1.550 Euro auf 1.370 Euro (Minus 180 Euro)
Für Verheiratete von 3.100 Euro auf 2.740 Euro (Minus 360 Euro)

 

Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro pro Person bleibt jedoch unverändert. Der maximale jährliche Freibetrag beträgt somit:

Für Alleinstehende 1.421 Euro
Für Ehepartner mit gemeinsamer Veranlagung 2.842 Euro

Den Sparer-Freibetrag kann grundsätzlich jeder geltend machen, indem er seinem Kreditinstitut für sein Konto, Sparbuch oder Wertpapierdepot einen Freistellungs-Auftrag erteilt. Seit dem 1. Januar 2004 gilt es nun die Aufträge den gekürzten Sparer-Freibeträgen anzupassen.

Sparer, die nur einem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt haben, benötigen keine Anpassungen. Denn: Überschreitet der bestehende Auftrag die neuen Höchstbeträge, kürzt das Kreditinstitut den Betrag automatisch. Wer allerdings seinen Sparer-Freibetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilt hat, sollte die Aufteilung überprüfen und seine Freistellungsaufträge so ändern, dass die neuen Maximalbeträge nicht überschritten werden.