Selbst das beste und teuerste Equipment schützt nicht vor gelegentlichen Sportunfällen. Ist das Malheur einmal passiert, sollte der Betroffene nicht zögern und unverzüglich seine Versicherung von dem Unfall in Kenntnis setzen.
Oft genug geht der Sturz glimpflich aus und der Sportler kommt mit dem Schrecken und ein paar Kratzern davon. Nicht selten jedoch versteckt sich unter den oberflächlichen Blessuren eine ernsthafte Verletzung. Dass diese zunächst unbemerkt bleibt, ist nicht immer auszuschließen. Daher ist es auch möglich, einen erst im Nachhinein diagnostizierten Sportunfall nachzumelden.
Damit sollte man allerdings nicht zu lange warten. Wer einen Monate zurückliegenden Unfall melden will, muss schon eine lückenlose Beweiskette vorlegen können, ansonsten wird die Schadenbearbeitung schwierig.
Auch der schlimmste Fall hat seine Regelung: Wenn der Betroffene innerhalb des ersten Jahres nach seinem Sportunfall zum Invaliden wird, gelten unterschiedlich vereinbarte Nachmeldefristen, die man bei der eigenen Versicherung erfragen kann.
Informieren Sie sich und Ihre Versicherung also möglichst rechtzeitig, so können Sie sich einer problemlosen Schadenregulierung sicher sein.