...zum Beispiel bei der Kfz-Steuer
Sie wird für wenig umweltfreundliche Autos heraufgesetzt. Betroffen hiervon sind die Halter von rund 12 Millionen Fahrzeugen mit geringer Emissionsreduzierung.
Aus den Zusatz-Einnahmen sollen die Vergünstigungen für besonders schadstoffarme Pkw finanziert werden. Bei Neuzulassung werden ab sofort nur noch 3-Liter-Autos von der Steuer befreit, wenn ihr Kohlendioxidausstoß 90 g/km nicht übersteigt. Andere, bereits vorhandene Steuerbefreiungen für mutmaßlich saubere Autos enden mit Ablauf des Jahres 2005.
...zum Beispiel bei der Mastercard
Seit dem 01. Januar 2005 müssen Mastercard-Kunden mit Zusatzkosten rechnen. Der Grund: Das Unternehmen Mastercard gestattet dem Handel entstehende Zusatzkosten an die Kunden weiterzugeben.
Bedenkenswert: Andere Kreditkartenunternehmen verbieten die Weitergabe der Kosten an die Kunden auch weiterhin.
...zum Beispiel beim Schutz vor Versicherungspleiten
Verbraucher sind ab sofort besser geschützt bei Versicherungspleiten. Sie verlieren nun nicht mehr ihre kompletten Einlagen und Ansprüche. Der neue Schutz im Insolvenzfall gilt für rund 100 Millionen Verträge bei Lebens- und privaten Krankenversicherungen.
Alle Versicherungskonzerne mit Sitz in Deutschland müssen nun in einen Sicherungsfonds einzahlen. Das Geld wird dazu eingesetzt, um im Insolvenzfall garantierte Leistungen der Versicherer zahlen zu können. Reichen die Mittel des Fonds nicht zum Ausgleich aller Ansprüche, erhalten die Betroffenen im Pleitefall fünf Prozent weniger von der ’garantierten Versicherungssumme’.
...zum Beispiel bei der Autobahn-Maut
Diese ist nun nach mehrmaligen Verschiebungen tatsächlich an den Start gegangen.
Ab sofort müssen LKW für die Benutzung einer deutschen Autobahn durchschnittlich zwölf Cent pro Kilometer zahlen. Der Preis variiert je nach Achsenzahl und Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs. Jede Fahrt wird satellitengestützt über ein fest installiertes Bordgerät, die so genannte On-Board-Unit (OBU), erfasst. Alternativ können sich Fahrer manuell an entsprechenden Terminals auf Tank- und Raststätten oder per Internet ein- und austragen.
...zum Beispiel für Verkehrssünder
Raser und Co. müssen neue Hürden überwinden, wenn sie ihren Punktestand in Flensburg tilgen wollen. Ab Februar 2005 stoppt die Tilgungsfrist für alte Einträge, sobald neue Punkte in das Register hinzukommen.
Ebenfalls neu: Es zählt nicht mehr der Tag, an dem der Bescheid rechtskräftig wurde, sondern der Tag des Vergehens. So will der Gesetzgeber juristische Verzögerungstaktiken verhindern.
...zum Beispiel für Fahrradfahrer
Neue Fahrräder müssen ab sofort mit einem Rücklicht mit Standlichtfunktion ausgestattet sein. Dies trägt dazu bei, dass Fahrradfahrer auch beim Stillstand (z.B. an der Ampel) besser gesehen werden.
Batteriebetriebene Lichter sind weiterhin nur als Ergänzung erlaubt. Allerdings, Rennräder bis 11 Kilogramm und Mountainbikes bis 13 Kilogramm dürfen auch ausschließlich mit batteriebetriebenen Leuchten ausgerüstet werden.