Für die meisten ist sie kein Vergnügen, die Einkommensteuererklärung. Oftmals steht nicht wenig Geld auf dem Spiel, egal, ob man noch etwas nachzahlen muss, oder sogar etwas zurück bekommt. Ein Dschungel unverständlicher Begriffe und unzähliger Sonderregelungen, insbesondere zur Absetzung, treiben viele zum teuren Experten.
Wussten Sie übrigens, dass das Wort "Steuern" vom mittelalterlichen Begriff "Stiura" abstammt? Das bedeutete ursprünglich soviel wie Stütze, Hilfe, Beistand. Damit wird auch die ursprüngliche Bedeutung der Steuern klar, sie werden für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Allgemeinheit verwendet – soweit die Theorie. Auch wenn viele nicht wissen, was eigentlich mit den gezahlten Steuergeldern geschieht, gezahlt werden muss, und das Finanzamt wartet auf die Einkommensteuererklärung. Einkommensteuer: Hierunter versteht man die so genannte Jahressteuer, die das gesamte Einkommen einer Person umfasst. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass fast jeder Arbeitnehmer die Pflicht hat, eine Steuererklärung über seine Einnahmen abzugeben. Dies betrifft auch Bezieher von Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Mutterschutz-, Winterausfall-, Kurzarbeiter-, Verdienst- und Altersteilzeitgeld), die mehr als 410 Euro betragen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel arbeitende Schüler und Studenten oder alle anderen, die einen so genannten Minijob mit bis zu 400 Euro Einkommen pro Monat haben.
Wichtig: Termine müssen eingehalten werden, sonst droht Strafe. Wer sich endlich durch den Wust an Formularen gekämpft hat, der muss seine Einkommens-Steuererklärung nun noch fristgerecht abgeben. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Termine, je nachdem, ob Sie eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuererklärung haben (die Einreichung der Steuer-Erklärung ist Pflicht), oder eine Antragsveranlagung nutzen (die Steuer-Erklärung ist freiwillig).
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
Für Arbeitnehmer, die über den Freibeträgen liegen, gilt der 31. Mai des Folgejahres als Deadline für die komplette Erklärung inklusive aller Belege. Die Steuererklärung für 2003 muss also bis zum 31. Mai 2004 beim zuständigen Finanzamt vorliegen! Freiwillige Einreicher haben dagegen etwas mehr Zeit. Hier ist der 31. Dezember des Folgejahres maßgeblich. Für das Jahr 2003 bedeutet das einen Abgabetermin bis zum 31. Dezember 2004. Wer seine Steuererklärung später abgibt, kann keine Erstattung mehr erhalten.
Verlängerung der Abgabefristen:
Wenn entsprechende Begründungen vorgelegt werden können, wie zum Beispiel das Fehlen von Belegen oder eine längere Krankheit, kann eine Fristverlängerung erwirkt werden. Um diese Option zu nutzen, sollte man einen schriftlichen Fristverlängerungsantrag an das zuständige Finanzamt stellen. Meist problemlos wird dann bis zum 30. September des Folgejahres eine Fristverlängerung gewährt. Eine Fristverlängerung – auch ohne Antrag - bis zum 30.September des Folgejahres wird gewährt, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt angefertigt wird.In begründeten Fällen kann die Frist auch bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres, in Ausnahmefällen gar bis zum 30. April des übernächsten Jahres verlängert werden, beispielsweise wenn man den Nachweis erbringen kann, dass die Verspätung nicht selber verschuldet ist.